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Lars Dietrich
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Lars Dietrich von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dietrich,

Ihre Antwort auf Fragen von Frau Kühl-Murges zum Staatskirchenvertrag mit der christlichen Minderheit in Hamburg geht von falschen Voraussetzungen aus.

Die Kirchen werden im Hinblick auf die christliche Erziehung und die damit verbundenen Vorteile bei zukünftigen Kirchensteuereinnahmen nicht auf ihre Kitas verzichten, wenn der Finanzierungsanteil bleibt.
Wie sollen die Mehrkosten nach dem Wegfall dieses Anteils finanziert werden?

Der Staatskirchenvertrag soll nach Ihren Vorstellungen dazu beitragen, das christliche Gemeinwesen in der Gesellschaft stärker zu verankern".
Die Christianisierung gehört nicht zu den Aufgaben eines Abgeordneten.
Ist Ihnen wirklich nicht bekannt, dass das Grundgesetz die Trennung von Staat und Kirche vorschreibt?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reth,

ich möchte Ihnen gern klar und deutlich antworten, weil Sie mir auch eine deutliche Frage gestellt haben. Ja, ich möchte, dass die christlichen Werte nach wie vor in Deutschland ein wesentlicher Bestandteil der Gesellschaftsordnung bleiben. Dies ist sowohl historisch so gewachsen als auch für mich persönlich erstrebenswert.

Es gibt eine Trennung von Staat und Kirche. Das diese Ihnen nicht ausreichend erscheinen mag, kann durchaus so sein. Die christlichen Kirchen und Gemeinden erbringen eine ganze Menge soziale Dienste für die Gesellschaft. Zudem gibt der Glaube vielen Menschen einen inneren Halt. Und dies finde ich alles gut. Deshalb unterstütze ich auch viele Projekte aus diesem Bereich.

Als frei gewählter Abgeordneter bin ich meinem Gewissen verpflichtet. Wenn Sie meine Meinung nicht teilen, müssen Sie mich auch nicht wählen. So einfach ist das Prinzip der demokratischen Auswahl, sehr geehrter Herr Reth.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Dietrich