Frage an Lars Dietrich von Ellen K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dietrich,
Sie wollen die Frage der Frau Großmann zur Gleichstellungsforderung der Kirchen - also zu den Mehrkosten durch die finanzielle Entlastung der kirchlichen Kita-Träger - erst nach der Meinungsbildung in der Arbeitsgemeinschaft beantworten - teilweise verständlich. Wenn die Antwort aber erst nach Schaffung vollendeter Tatsachen eingeht, ist es für die Bevölkerung sinnlos, noch mit Abgeordneten zu diskutieren.
Der Staatsvertrag entspricht nicht dem Willen der Hamburger Bevölkerungsmehrheit. Allen Bürgerschaftsabgeordneten - also auch Ihnen - wurde vom Verband freier Weltanschauungsgemeinschaften Hamburg e.V. eine Stellungnahme mit vielen Argumenten übersandt. Wird es vor der Entscheidung eine Diskussion mit Vertretern der Hamburger
Bevölkerungsmehrheit geben?
Da Sie sich besonders für einen verantwortungsbewußten Umgang mit öffentlichen Mitteln einsetzen, können und sollten Sie die nachfolgende Frage ebenfalls schon jetzt beantworten.
Bisher wurden in Staatskirchenverträgen mit 1 oder 2 Ausnahmen finanzielle Leistungen der Bundesländer für die Ewigkeit vereinbart: Unbefristete Laufzeit der Verträge mit dem Zusatz, dass Kündigungen bzw. Änderungen nur mit Zustimmung der Kirchen möglich sind.
Stimmen wir darin überein, dass - besonders vor dem Hintergrund der heutigen Finanzprobleme - solche Verpflichtungen nicht verantwortbar sind?
Die Arbeitsgemeinschaft sollte auch alle Folgen einer Kostenabwälzung auf die Eltern bedenken: Weniger Kita-Kinder = weniger Kita-Arbeitsplätze mit den bekannten finanziellen Auswirkungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ellen Kühl-Murges
Sehr geehrte Frau Kühl-Murges,
auch auf die Gefahr hin, dass ihnen meine Antwort vielleicht nicht ganz ausreichen mag, möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen meine grundsätzliche Position in dieser Sache kurz darzustellen.
Die Aufrechterhaltung der Pluralität im Bereich sozialer Einrichtungen, speziell auch der Kinderbetreuung, ist mir ein besonderes Anliegen. Die Kirchen spielen hier eine wichtige Rolle. Wollte die Freie und Hansestadt Hamburg die heute von den Kirchen wahrgenommenen sozialen Aufgaben in Eigenregie übernehmen, würde dies erhebliche Investitionen erfordern, die gerade angesichts der aktuellen Haushaltslage, aber auch unter besseren Bedingungen, kaum darstellbar wären.
Der Staatsvertrag hat aber darüber hinaus auch grundsätzliche Bedeutung im Sinne einer klaren Werteorientierung unserer Gesellschaft. Er soll dazu beitragen, das christliche Gemeinwesen in der Gesellschaft stärker zu verankern und dabei gleichzeitig die Aufgaben aller Partner verbindlich zu regeln. Ich bin mir sicher, dass der Senat Stadt sich dabei seiner Verantwortung sowohl für die Stadt und seine Bürgerinnen und Bürger als auch für die Kirchen und die ihr angegliederten Einrichtungen bewusst ist.
Da ich selbst nicht in die laufenden Verhandlungen über den Kirchenstaatsvertrag eingebunden bin und auch nichts über den aktuellen Beratungsstand weiß, kann und möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nichts zu den Einzelheiten der Vertragsgestaltung sagen. Verfrühte Statements würden meines Erachtens zudem die laufenden Verhandlungen nicht befördern, sondern eher die Gefahr von Irritationen hervorrufen.
Zu weiteren Einzelheiten, gerade hinsichtlich der von Ihnen aufgeworfenen Fragen, werden wir uns mit Sicherheit nach Abschluss der Vertragsverhandlungen – im Zuge der Befassung in der AG Kinder, Jugend und Familie – auch öffentlich äußern, um Ihrem berechtigten Informationsbegehren gerecht zu werden.
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Lars Dietrich