Abschließend weist das Ministerium noch auf die jederzeit in der Auszahlungsphase in Betracht kommende Möglichkeit hin, anstelle der bereits oben dargelegten „sukzessiven“ Besteuerung auch die Auflösung des gesamten Wohnförderkontos bei der ZfA zu beantragen (§ 92a Absatz 2 Satz 6 EStG). In diesem Fall wird der im Wohnförderkonto eingestellte Gesamtbetrag (lediglich) zu 70 % der Besteuerung unterworfen (§ 22 Nummer 5 Satz 5 EStG).
Frage von Michael R. • 31.12.2023
Antwort von Lars Castellucci SPD • 09.01.2024
Frage von Thomas H. • 28.12.2023
Antwort von Lars Castellucci SPD • 09.01.2024
Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.
Frage von Max F. • 23.12.2023
Antwort von Lars Castellucci SPD • 27.03.2024
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Frage von Mathias W. • 15.12.2023
Antwort von Lars Castellucci SPD • 18.12.2023
Bislang liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht vor, da die Ressortabstimmung noch andauert, und ist daher auch noch nicht im parlamentarischen Verfahren.
Frage von Artsrun N. • 11.12.2023
Antwort von Lars Castellucci SPD • 18.12.2023
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird im Januar 2024 in die letzte Lesung gehen und soll nach jetziger Planung ab April 2024 gelten.
Frage von Hermann H. • 06.12.2023
Antwort von Lars Castellucci SPD • 18.12.2023
Die Reform des Wahlrechts, die wir im Bundestag dieses Jahr beschlossen haben, zielt darauf ab, die Anzahl der Bundestagsabgeordneten dauerhaft zu begrenzen. Außerdem macht sie das Wahlrecht einfacher und im Ergebnis gerechter.