
Die Ressortabstimmung zum BBVAngG dauert momentan noch an. Die beteiligten Ministerien haben weiteren Abstimmungsbedarf. Als SPD sind wir nicht an einer weiteren Verzögerung interessiert und drängen auf einen baldigen Abschluss der Gespräche.
DBT/Stella von Saldern
Die Ressortabstimmung zum BBVAngG dauert momentan noch an. Die beteiligten Ministerien haben weiteren Abstimmungsbedarf. Als SPD sind wir nicht an einer weiteren Verzögerung interessiert und drängen auf einen baldigen Abschluss der Gespräche.
Während des Verfahrens besteht für die Petenten jedoch keine Pflicht, an die Botschaft des Verfolgerstaates heranzutreten. Im Gegenteil, da es sich ja um potentielle Verfolgung handelt, sollten die Antragsteller sich gegenüber ihrer Botschaft nicht bekennen müssen und sich so in Abhängigkeit oder gar Gefahr bringen müssen.
Noch ist die gesetzliche Regelung nicht getroffen, aber das Innenministerium arbeitet daran, dies in einem Migrationspaket zu regeln
Es gibt verschiedene Ausnahmen, z.B. wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar ist.
Beim Ehegattennachzug werden einfache deutsche Sprachkenntnisse verlangt, also auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen
Bei meinen zuständigen Fachkollegen habe ich dazu Rücksprache gehalten. 80 Euro und 1 Punkt für sogenannte „Elefantenrennen“ sind aus unserer Sicht angemessen.