Ich kann Ihnen einen aktuellen Zwischenstand vermelden: Nach jetzigem Stand der Beratungen ist davon auszugehen, dass die Regelung zu § 107d BeamtVG verlängert wird.
Um eine strategische Migrationspolitik mit Migrationsabkommen und weiteren Rückübernahmeabkommen zügig voranzutreiben, hat diese Bundesregierung erstmals einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen im Bundesinnenministerium eingesetzt.
Die Ressortabstimmung zum BBVAngG dauert momentan noch an. Die beteiligten Ministerien haben weiteren Abstimmungsbedarf. Als SPD sind wir nicht an einer weiteren Verzögerung interessiert und drängen auf einen baldigen Abschluss der Gespräche.
Während des Verfahrens besteht für die Petenten jedoch keine Pflicht, an die Botschaft des Verfolgerstaates heranzutreten. Im Gegenteil, da es sich ja um potentielle Verfolgung handelt, sollten die Antragsteller sich gegenüber ihrer Botschaft nicht bekennen müssen und sich so in Abhängigkeit oder gar Gefahr bringen müssen.
Noch ist die gesetzliche Regelung nicht getroffen, aber das Innenministerium arbeitet daran, dies in einem Migrationspaket zu regeln
Es gibt verschiedene Ausnahmen, z.B. wenn ein besonderer Härtefall vorliegt. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Erwerb der deutschen Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nicht möglich oder zumutbar ist.