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Lars Castellucci
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Frage von Hermann H. •

Direktkandidaten sollen verringert oder abgeschafft werden. Dadurch wird das Übel unserer Politik, die Liste, bevorzugt. Wie werden Sie abstimmen?

Sollten das Gesetz durchkommen, dann hat die AfD meine Stimme sicher. Und nicht nur meine. Nur mal so am Rande. Ihr macht die AfD stark. Die Liste dient dazu, Stimmvieh und Verlierer in die Parlamente zu hieven. Das ist Demokratiefeindlich. Dadurch kann man Fraktionszwänge leichter ausüben, was gegen das GG ist. Art. 38 Abs. 1. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Nicht der Fraktion.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Reform des Wahlrechts, die wir im Bundestag dieses Jahr beschlossen haben, zielt darauf ab, die Anzahl der Bundestagsabgeordneten dauerhaft zu begrenzen. Außerdem macht sie das Wahlrecht einfacher und im Ergebnis gerechter.

Das bisherige Wahlrecht hatte durch die Vergabe von Überhangs- und Ausgleichsmandaten zu einem unkontrollierten Wachstum des Bundestages geführt. So fasst das Parlament derzeit 736 statt den vorgesehenen 598 Abgeordneten. Dieser Zuwachs schafft Probleme für die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Parlaments.

Die Wahlrechtsreform wurde seit Langem gefordert, scheiterte aber in vergangenen Legislaturperioden immer an CDU und CSU. Mit unserem Gesetz wird es nun keine Überhangmandate mehr geben. Dadurch bekommen Parteien nur so viele Sitze, wie Ihnen nach der Verhältniswahl durch die Zweitstimme zustehen. Um möglichst alle Wahlkreis zu repräsentieren, werden bei der Vergabe dieser Sitze in Wahlkreisen gewählte Direktkandidat*innen gegenüber Listenkandidat*innen bevorzugt.

Die Möglichkeit, dass Wahlkreissieger*innen nicht in den Bundestag einziehen könnten, macht mir persönlich auch Bauchschmerzen. Leider ist es mathematisch aber nicht möglich, sich erstens auf 598 Abgeordnete festzulegen und dabei zweitens die Zweitstimmen voll abzubilden sowie drittens alle Mandate an Wahlkreissieger*innen zuzuteilen. Mit der moderaten Erhöhung auf 630 Abgeordnete verringern wir nun die Gefahr, dass Wahlkreissieger*innen nicht in den Bundestag einziehen und legen doch eine feste und planbare Größe des Bundestags fest.

Eine Verringerung oder Abschaffung von Direktmandaten findet also nicht statt. Unser Wahlrecht lebt darüber hinaus auch zukünftig von der Kombination aus der Verhältniswahl durch die Zweitstimme und den Direktmandaten in den Wahlkreisen.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Castellucci

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