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Lamya Kaddor
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Frage von Christian B. •

Sollten Bundesbeamte aufgrund eines verfassungsgemäßen Gesetzes ausreichend und amtsangemessen alimentiert und sollten die Nachwuchssorgen damit endlich beseitigt werden?

Sehr geehrte Frau Kaddor,
am 01.02.2023 hat das BMI einen Entwurf zum Gesetz zur "Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung" veröffentlicht.
Unter anderem sieht der Entwurf vor:
1. dass sich die Wohnkosten anhand der Mietenstufe des WoGG ermittelt wird und nicht wie vom BVerG vorgegeben.
Der Entwurf nimmt an zentraler Stelle eine evident sachwidrige Bemessung vor, die der Bundesregierung explizit untersagt worden ist.
2. Wurde nicht die realitätsgerechte Bemessung der Heizkosten für eine Wohnung in Bayern vorgenommen.
3. Fehlt bei der Bemessung der Mindestalimentation die Beachtung der Betreuungskosten für unter Dreijährige, die das Bundesverfassungsgericht bei den Sozialtarifen als von "erheblicher praktischer Bedeutung" betrachtet.
Wie stehen Sie zu diesem (vermutlich verfassungswidrigen) Entwurf?
Wieso weigert sich der Gesetzgeber die Attraktivität des Beamtentums deutlich zu verbessern, um die "Nachwuchssorgen" endlich zu beseitigen?

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Ich stimme dem zu, dass Bundesbeamte ausreichend und amtsangemessen alimentiert werden sollen. Das stellt einen großen Teil der Attraktivität des Berufsbildes Beamt*in dar. Die Bundesregierung stimmt aktuell das sog. Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung als Reaktion auf die Urteile des BVerfG ab. Wir werden diese dann zeitnah im Parlament beraten.
Jedoch geht die Attraktivität für junge Arbeitskräfte über die Entlohnung hinaus. Hier kann der öffentliche Dienst mit flexiblen Arbeitszeitmodellen und Stabilität punkten. Jedoch müssen wir als Gesetzgeber weiter einen Rahmen für die Bundesbeamt*innen gestalten, in dem es möglich ist, dass die Arbeitsatmosphäre und -umstände, wie die technische Ausstattung, weiter verbessert werden und Formate finanziert werden, in denen Beamt*innen Anerkennung und Dank erfahren.

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