Frage an Kurt Rossmanith von Manfred von B. bezüglich Recht
Sind Sie bereit mitzuhelfen, ausbeuterischer Kinderarbeit zu bekämpfen und sich für ein entsprechendes Gesetz einzusetzen, das es öffentlichen Auftraggebern - wie zum Beispiel Städten und Gemeinden - erlaubt, bei Ihren Aufträgen den Kauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit abzulehnen?
Sehr geehrter Herr von Blon,
ausbeuterische Kinderarbeit ist eines der großen Probleme in vielen Ländern unserer Welt. Dadurch wird Kindern die Möglichkeit zu Entwicklung und Bildung verwehrt. Dies schränkt auch die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten dieser Länder ein.
Kinderarbeit ist bereits heute völkerrechtlich geächtet (Artikel 32 UN-Kinderrechtskonvention, November 1989). Zwar haben alle Länder dieser Welt bis auf zwei diese Konvention ratifiziert, doch die Praxis sieht leider immer noch ganz anders aus. Daher gilt es, alle sich bietenden Einflussmöglichkeiten auf die betreffenden Länder beispielsweise im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit, durch WTO oder GATS konsequent zu nutzen. Alle zusätzlichen Möglichkeiten, ausbeuterische Kinderarbeit einzudämmen begrüße ich wie auch meine Fraktion grundsätzlich. Zu Ihrer Frage des Vergaberechts:
Grundsätzlich lehnen meine Fraktion und ich so genannte vergabefremde Kriterien ab, die nicht allein Preis und Leistung umfassen, da damit das ohnehin komplizierte Vergaberecht noch weiter überfrachtet würde. Doch angesichts der humanitären Tragweite der Problematik der Kinderarbeit spreche ich mich dafür aus, die EU-Vergaberichtlinie konstruktiv zu prüfen. So befürworte ich den Ausschluß von Anbietern, wenn bekannt sein sollte, dass die Produkte durch Kinderarbeit hergestellt bzw. Leistungen aus Kinderarbeit erbracht wurden.
Aber es muß unbedingt darauf geachtet werden, dass man keine falschen Hoffnungen weckt, indem man in der Praxis nicht umsetzbare Regelungen schafft, die beispielsweise Kommunen mit nicht leistbaren Prüfaufträgen bei der Vergabe von öffentlichen Aufgaben überfrachtet. Mögliche gesetzgeberische Lösungen müssen sich auch am verwaltungstechnisch Machbaren orientieren. Meine Fraktion und ich werden uns bei einer neuen Vergabeverordnung daran orientieren, wie dem Wohl des Kindes am besten Rechnung getragen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Rossmanith, MdB