Frage an Kurt Rossmanith von Volker S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Rossmanith,
ich gehöre der Gruppe der Wohnmobilfahrer an, die mittlerweile 400000 Fahrzeuge in Deutschland zählt. Nun schwelt schon seit eniger Zeit ein Problem, dass bei uns Wohnmobilfahrern die Gemüter erhitzt. Es geht um die geplante Steuererhöhung für diese Fahrzeuge. Eigentlich sollte ab dem 01.05.2005 bei Wohnmobilen über 2,8t die Berechnungsgrundlage von Gewicht auf Hubraum umgestellt werden. Das würde bei alten Fahrzeugen, die von uns liebevoll instandgehalten werden, eine Steuerhöhung von bis zu 800% bedeuten. So kämen auf mich eine Mehrbelastung von rund 1500 Euro im Jahr zu. Damit würde für mich und viele andere Familien der Urlaub unbezahlbar.
Weitere Informationen finden sie auch unter www.camperline.de.
Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Mfg
Volker Steiger, LK Unterallgäu
Sehr geehrter Herr Steiger,
in einem Hauruckverfahren hat die rot-grüne Bundesregierung die Streichung des § 23 Abs. 6a StVZO initiiert, wodurch die Wohnmobilbesitzer in unangemessener Weise höher besteuert werden sollten. In einem völlig überhasteten Verfahren ohne eine Beratung in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages haben meine Fraktion wie ich gegen diesen Antrag gestimmt. Es geht nicht an, dass Wohnmobilbesitzer plötzlich genauso viel an Steuern zu entrichten haben wie z.B. Eigner von Frachtzügen. Diese Fahrzeugtypen sind überhaupt nicht miteinander vergleichbar. Ich trete für eine weiterhin moderate und angemessene Besteuerung der Wohnmobile ein. Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, da ja die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Insoweit ist der Bundestag nicht beteiligt.
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Rossmanith, MdB