Frage an Kurt Lechner von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Lechner,
warum kann ich als Deutscher bei der Europawahl keine Kandidaten z.B. aus Groß Britanien wie Herr Nigel Farage von der Fraktion "Europa der Freiheit und der Demokratie" wählen?
Sehr geehrter Herr Weiler,
die Frage, wen man in Deutschland wählen kann, richtet sich nach dem Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz). Nach Artikel 6 II EUWG ist wählbar:
§ 6b
Wählbarkeit
(1) Wählbar ist, wer am Wahltage
1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
(2) Wählbar ist auch ein Unionsbürger, der in der Bundesrepublik Deutschland eine
Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und der am Wahltage
1. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt
und
2. das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Auch erscheint es angemessen, die Abgeordneten aus dem eigenen Land und Wahlkreis zu wählen, da man die zur Wahl stehenden Personen aus anderen Wahlkreisen oder gar anderen Ländern nicht so gut kennen lernen kann, wie die Leute vor Ort. Jemand, der sich in Groß Britannien zur Wahl stellt, möchte auch Groß Britannien im Europäischen Parlament vertreten und nicht die Wähler aus einem anderen Mitgliedsaat der EU.
Mit freundlichen Grüßen,
Miriam C. Heimann
Parlamentarische Assistentin
Büro Kurt Lechner, MdEP