Frage an Kurt Lechner von Roman B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Lechner,
Sicher kennen Sie diese Schlagzeile:
Apotheken-Ketten bleiben in Deutschland verboten
19. Mai 2009, 10:15 Uhr
Der Betreiber der Apotheken-Kette DocMorris bekommt Probleme: Der Europäische Gerichtshof untersagt den Fremdbesitz von Apotheken-Ketten in Deutschland. Apotheken sollen allein Apothekern vorbehalten bleiben. Die Richter in Luxemburg begründen ihr Urteil mit der Sicherheit für die Kunden.
Muss dann diese Regelung nicht auch schnellstmöglich in den anderen Mitgliedstaaten eingeführt werden?
Oder bedarf der englische, französische oder polnische Verbraucher nicht auch dieses „Schutzes“?
Oder hat hier wieder eine Lobby über die Interessen der Verbraucher gesiegt?
Mit freundlichen Grüßen
Roman Baumgaertner
Erpolzheim
Sehr geehrter Herr Baumgaertner,
das Urteil des EuGH ist zu begrüßen. Im Grunde stimme ich Ihnen auch zu, denn es ist kein Grund ersichtlich, warum Verbraucher in Frankreich weniger geschützt werden sollten.
Allerdings lege ich auch großen Wert darauf, dass jedes Land seine eigenen Maßnahmen - im genannten Fall hinsichtlich des Niveaus der Sicherheit und Qualität der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln - ergreifen kann und die Souveränität Deutschlands diesbezüglich wurde durch das Urteil respektiert. Auch muss man beachten, dass es in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Traditionen, Kulturen und Gewohnheiten gibt und diese gilt es zu berücksichtigen. Ein Aufzwingen einer einheitlichen Regelung würde dem nicht gerecht.
Mit freundlichen Grüßen,
Kurt Lechner