Frage an Kurt Duwe von Bernd R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Kurt Duwe
Es ist eine Lüge, wenn eine bestimmte Gruppe von Nichtrauchern sich von Rauchern unfreiwillig ausgesetzt fühlen angesichts der schon recht lange bestehenden Rauchverbote in allen öffentlichen Einrichtungen einschließlich der meisten Betriebe. Man ist schon auf die durchaus berechtigten Anliegen der Nichtraucher im großen und m. E. völlig ausreichendem Umfang eingegangen. Nun reicht es. Angebot und Nachfrage regelt die Sache, aber man muss im demokratischen Sinne den Gastronomen die Wahl lassen.
Das bestehende Rauchverbot beschneidet im erheblichen Maße die verbürgten Rechte nicht nur von Gaststättenbesitzern sondern auch von Menschen, die eine etwas andere Vorstellung von Geselligkeit und Gemütlichkeit haben. Dazu zählt auch der Bier- u. Tabakgenuss am Stammtisch in einer Kneipe mit genügend Raumangebot eine wichtige Rolle. Ich möchte nicht darauf verzichten müssen. Ich will mich nicht als Aussätziger fühlen, nur weil es einigen militanten Nichtrauchern so gefällt. Der Gang vor die Tür zum Rauchen kommt dem gleich und zerreißt zudem die gemütliche Atmosphäre.
Bei den großen Parteien vermisse ich die demokratischen Prinzipien. Ein Verbot wird das nächste nach sich ziehen: Rauchverbot auf offener Straße, Stammtische wandern in die Haushalte? Dann Rauchverbot zu Hause! Also ein Rückfall in die schlimmste Zeit (drittes Reich), weil u. A. Denunzianten Auftrieb bekommen.
Meine Frage an Sie: Stehen Sie wirklich dahinter, wenn Sie in Ihren bisherigen Antworten den Kneipenbesitzern Ausnahmeregelungen verschaffen wollen und damit auch einen „Zufluchtsort“ für die Raucher absichern könnten? Liegt Ihnen ausschließlich das Wohl der Gaststätten- u. Kneipenbesitzer oder auch das Wohl der rauchenden Stammtischler am Herzen? Wird man in der Bürgerschaft von der FDP nach erfolgreicher Wahl erwarten dürfen, dass von der FDP dieses Thema wirklich angepackt wird? Wenn ja, dann haben sie schon vor der Wahl mehr Sympathien zu erwarten.
Bernd Riebe
Sehr geehrter Herr Riebe,
auch für Besitzer von Gaststätten gilt das Hausrecht. Es gibt beispielsweise überhaupt keinen Grund, das Rauchen in Vereinslokalen zu erlauben, in Nicht-Vereinslokalen aber nicht!
Wenn eine Einraum-Gaststätte mit einem großen "R" am Eingang gekennzeichnet ist und sowohl Wirt als auch Bedienung rauchen, wo ist da die Bedrohung für Nichtraucher?
Die FDP in Hamburg wird auch nach der Wahl solche unsinnigen bürokratischen Bestimmungen bekämpfen. Im Senat könnten wir sie sogar rückgängig machen. Helfen Sie uns dabei.
Mit besten Grüßen
Kurt Duwe