Frage an Kurt Duwe von Peter K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Duwe,
eine Anfrage aus Ihrer unmittelbaren Nachbarschaft in Rönneburg:
Als Kleinunternehmen im Bereich Kunst (Musik) ernährt meine Frau unsere Familie ausschließlich aus selbständiger Arbeit, da ich zurzeit durch eine Erkrankung keine Einnahmen habe. Wir wurden mit einem Schreiben vom Finanzamt damit konfrontiert, dass wir unsere (einzige) Einnahme aus selbständiger Arbeit gem. § 19. UStG unter 17.500,- € per anno halten müssen, da uns sonst eine de facto auf unser gesamtes Einkommen berechnete Umsatzsteuer in Ruin treibt. Da unsere Einnahmen, wie bei den meisten Künstlern, aber nur knapp über 17.500,- € p.a. Grenze liegen, bedeutet dies für eine Familie mit Kind mit nur einem Einkommen eine faktische Schlechterstellung gegenüber Harz IV-Empfängern. Damit sich deutsche Bürger mit ihren Kleinstunternehmen, besonders im künstlerischen Bereich, wie wir, in ihrem Land halten können, ist es die höchste Zeit, die Einkommensuntergrenze im § 19. UStGes. von 17.500,- auf 25.000,- € anzuheben.
Ich würde mich freuen, wenn Sie als mein Abgeordneter in Harburg und Vertreter einer im Bund mitregierenden Partei eine Lösung für freie, selbständige Bürger anbieten können und warte in diesem Sinne auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Peter G. Kawurek
Sehr geehrter Herr Kawurek,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach längerer Recherche kann ich Ihnen mitteilen, dass derzeit auf Bundesebene keine Anhebung der 17.500 € Grenze geplant ist. Zu Ihrem derzeitigen Problem möchte ich aber darauf hinweisen, dass von einer Umsatzsteuerpflicht abgesehen werden kann, sofern Sie im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 € an Einkünften erzielt hatten und Sie dieses Jahr unter 50.000 € geblieben sind. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrem Finanzamt empfehle ich dazu dringend.
Ich hoffe, Ihnen wenigstens etwas geholfen zu haben.
Mit besten Grüßen
Kurt Duwe