Frage an Kristy Augustin von Gerhard M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Gegenwärtig (seit dem 20.08.) werden die Landesparlamente in der BRD von Ihren Regierungen über den beabsichtigten Abschluss eines Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages (23. RÄndStV) informiert.
In dem bisher (leider nicht in Brandenburg) veröffentlichten Entwurf des Änderungsstaatsvertrages (Stand: 5. Juni2019 - https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-2098.pdf) soll es – neben der Einführung der „Zweitwohnungsregelung“ (§ 4 a) und der Schaffung einer Rechtsgrundlage zum automatisierten Erlass von Bescheiden (§ 10 a) soll durch die Änderung des § 11 im RBStV die Transformation des „einmaligen“ zum regelmäßigen Meldedatenabgleich erfolgen, womit das zentrale „Schattenmelderegister“ (Jahresbericht 2015 S 176 ff. unter http://www.datenschutz-berlin.de) etabliert und die informelle Selbstbestimmung (BVerfGE 65, 1) der wohnenden Bevölkerung in Deutschland abgeschafft wird.
Inwiefern setzen Sie und / oder Ihre Partei sich für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der beim sogenannten Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln registrierten Einwohner in der BRD ein?