Frage an Kristy Augustin von Hartmut S. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Augustin,
Bekanntlich hat das MBJS vor einem halben Jahr den Wahlkampf mit einem Geschenk, dem "Gute-Kita"-Gesetz eröffnet. Seitdem hat man nicht mehr viel davon gehört, und das hat einen Grund: Wenn man sich das Geschenk genauer anschaut, zeigen sich einige Nachteile. Das Schlimmste: Durch seine Verheimlichungs- und Verzögerungstaktik hat es das MBJS praktisch unmöglich gemacht, dass die Kommunen für 2019 und 2020 den ihnen verfassungsrechtlich zustehenden Ausgleich der Einnahmeverluste geltend machen können.
Falls Ihre Partei nach der Wahl mitregieren wird, woher nehmen Sie das Geld, wenn die Kommunen ihre berechtigten Forderungen stellen werden? (Damit Sie eine Vorstellung von der Größenordnung haben: Es geht um 5 bis 10 Euro je Monat und Kind, das sich in der Tagesbetreuung befindet.)
Oder halten Sie es für möglich, dass Gesetz und Verordnungen nachträglich korrigiert werden können? (Seit dem 01.08.19 in Kraft, sind die Verordnungen noch immer nicht veröffentlicht.)
Hätten Sie andere Prioritäten gesetzt, wenn es um das erklärte Ziel "Gute Kita" und den Einsatz der dafür vom Bund bereitgestellten Mittel geht?
Sehr geehrter Herr Scheffer,
vielen Dank für Ihre Frage zu diesem so wichtigen Bereich. Die Umsetzung des „Gute-Kita-Gesetzes“ habe ich als Mitglied in den verschiedenen Gremien direkt verfolgt und aus Oppositionssicht durchaus unsere Forderungen artikuliert. Das Unverständnis über manche Entscheidungen, die Sie hier auch äußern, kann ich durchaus nachvollziehen.
Auch die CDU findet, dass der Pauschalbetrag von 12,50 € pro befreitem Kind und Monat sehr niedrig angesetzt ist. Das haben wir in den Runden auch deutlich gemacht. Der Verordnung, die den Kostenausgleich regelt, haben wir am Ende dennoch zugestimmt, weil wir die Befreiung geringverdienender Eltern für richtig halten.
Wir wissen, dass viele Kita-Träger mit der Finanzierung der Kitas sehr belastet sind. Hinzu kommt, dass die Regelungen und Finanzströme unnötig kompliziert sind. Darum setzen wir uns dafür ein, dass die gesamte Kita-Finanzierung nach der Wahl mit allen Beteiligten neu verhandelt wird. Einbezogen werden sollen Landkreise, Städte und Gemeinden, Eltern und freie Träger.
Unabhängig von der Frage der Kostenerstattung unterstützt die CDU aber grundsätzlich die Ziele des Gute-Kita-Gesetzes. Der allergrößte Teil des Geldes wird für Qualitätsverbesserung ausgegeben. Es wird zum Beispiel auch ein Förderprogramm finanziert, mit dem zusätzliche Erzieherstunden für die Kinder geschaffen werden, die besonders lange in der Kita betreut werden müssen.
Unsere Prioritäten in der Kita-Politik sind: 1) den Personalschlüssel auf 1:4 in der Krippe und 1:10 im Kindergarten zu verbessern und die Eltern schrittweise weiter von Elternbeiträgen zu entlasten, etwa indem ein weiteres Jahr beitragsbefreit wird.
Sehr gern möchten wir dies als regierungstragende Partei umsetzen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.
Herzliche Grüße
Kristy Augustin