Kristy Augustin
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CDU
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Frage von Susann L. •

Warum wurde der Stichtag zur Einschulung nicht, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf den 30.06. geändert?

Kristy Augustin
Antwort von
CDU

Die Verlegung des Einschulungsstichtages auf den 30.06. eines Kalenderjahres war in der Tat ein Ziel, welches sich die „Kenia-Koalition“ für die nun bald auslaufende Legislaturperiode vorgenommen hatte. Wenngleich die CDU-Fraktion dieses Ziel im Grundsatz für richtig hält, um einer Einschulung von Fünfjährigen nach Möglichkeit und im Regelfall entgegenzuwirken, war die CDU-Brandenburg bereits bei der Aufstellung des Wahlprogramms 2019 in Hinblick auf die Umsetzung vorsichtig (S. 6). Ein konkreter Stichtag wurde zunächst nicht genannt.

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen sowie der anschließenden Formulierung des Koalitionsvertrags hat die CDU in der Folge einer entsprechenden Konkretisierung zugestimmt. Damit verbunden war die Erwartung einer deutlichen personellen, räumlichen und damit auch finanziellen Mehrbelastung für den Bereich der Kindertagesbetreuung. Aufgrund der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Folgen der Corona-Pandemie sowie der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine, konnten die mit der Verlegung des Einschulungsstichtages einhergehenden finanziellen Mehrbelastungen (geschätzt etwa 27 Mio. Euro) nicht mehr aus den Eigenmitteln des Bildungs- und Jugendministeriums getragen werden. Lange hatte die CDU-Fraktion jedoch auf eine Umsetzung gehofft. 

Die CDU-Fraktion im brandenburgischen Landtag hat sich in der Folge für eine Lösung eingesetzt, die im Kern (wenngleich es keine konkrete Verlegung des Stichtages gab) auf eine deutliche Stärkung des Elternwillens bei der Frage der Einschulung und eine damit verbundene Vereinfachung der Antrags- bzw. Anzeigeregularien abzielte. Kein Kind soll gegen den Willen der Eltern mit fünf Jahren eingeschult werden. An diesem Ziel halten wir als Fraktion fest, auch die CDU selbst hat dieses in Ihrem Regierungsprogramm für die kommende Landtagswahl erneut hinterlegt (S. 25).

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