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Kristian Klinck
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Frage von Thorsten J. •

Setzen Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbots ein ?

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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst möchte ich wegen meiner deutlich verspäteten Antwort um Entschuldigung bitten. Ursächlich war eine hohe Arbeitsbelastung im Verteidigungsausschuss. Ich möchte Ihnen hiermit gerne antworten.

Die Eröffnung eines Verbotsverfahrens kann - wie Ihnen sicherlich bekannt ist - vom Bundestag, von der Bundesregierung und vom Bundesrat beantragt werden. Zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren bzw. Prüfverfahren nach Aktenlage, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Anschließend wird das Hauptverfahren eröffnet, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Die AfD ist in drei Bundesländern als erwiesen rechtsextrem eingestuft worden. Wir können somit bei diesen Landesverbänden von einer gesicherten Verfassungsuntreue und beim Bundesverband und den übrigen Landesverbänden von einer nicht erwiesenen Verfassungstreue ausgehen. Besorgniserregend sind zudem Berichte über die Beteiligung von Mitarbeitern von Abgeordneten der AfD - und sogar die Beteiligung von Abgeordneten selbst - in geheimdienstliche Aktivitäten Russlands und Chinas. Dies spricht für die Beantragung eines Verbotsverfahrens.

Jedoch gibt es bezogen auf das Verbotsverfahren zwei gravierende Probleme:

  • Es kann nicht beantragt werden, einzelne Landesverbände zu verbieten. Dies ist nur möglich, wenn eine Partei nur in einem Bundesland aktiv ist. Ein Verbotsverfahren würde daher auch relativ unbescholtene Parteigliederungen mit betreffen - hier denke ich etwa an norddeutsche Stadtstaaten. (Allerdings kann das Verbot einzelner Landesverbände das Ergebnis eines Parteiverbotsverfahrens sein.)
  • Zudem liegt meiner Auffassung nach ein Konstruktionsfehler im Bundesverfassungsgerichtsgesetz darin, dass das Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot nicht von Amts wegen prüft, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Verbotsantrag seitens des Bundestages, des Bundesrates oder der Bundesregierung kann den Eindruck erwecken, dass man sich eines politischen Gegners zu entledigen versucht, weil dieser unbequem ist, und bietet daher erhebliches Verhetzungspotential.

Darüber hinaus bin ich der Ansicht, dass - von allen Parteien - politische Fehler gemacht wurden, die einen großen Zulauf für die AfD bewirkt haben und die manche Menschen dazu bewegt haben, Verschwörungserzählungen Glauben zu schenken und sich dem extremistischen Spektrum zuzuwenden. Diese Fehler liegen insbesondere im Schnittpunkt der Politikfelder "Asyl- und Fluchtmigration", "Gewalt an Schulen" und "Sicherheit im öffentlichen Raum". Schlimm war es aus meiner Sicht auch, dass Fehlentwicklungen in diesen Bereichen bis hin zu Straftaten über viele Jahre hinweg in den seriösen Medien nicht die Aufmerksamkeit bekommen haben, die sie verdient gehabt hätten.

Daher bin ich unbedingt der Meinung, dass ein Antrag auf Einleitung eines Verbotsverfahrens mit einer grundlegenden Reform des Asylrechts verbunden und einem klaren Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühls in Deutschland verbunden werden muss. Ansonsten befürchte ich, dass ein Verbotsantrag politisch massiv nach hinten losgehen wird.

Dennoch rate ich dazu, das politische Argument nicht absolut zu setzen. Es ist eine wertebezogene, nicht eine taktische Entscheidung. Wenn eine Partei verfassungsfeindlich ist, muss ein Verbotsverfahren geprüft werden. Ich rate jedoch dringend dazu, dass so viele belastbare Argumente vorgelegt werden wie möglich. Es muss ein eindeutiger Fall sein, auch um Schwankende von der Angemessenheit des Vorgehens zu überzeugen.

Ich hoffe, diese Antwort hilft Ihnen weiter. Melden Sie sich gerne, wenn Sie eine Frage oder eine Rückmeldung für mich haben. Meine Kontaktdaten finden Sie auf meinem Profil bei abgeordnetenwatch.de und auf meiner Homepage.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Klinck

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