
(...) Grundlage dafür ist das Raumordnungsgesetz des Bundes (dort § 8) und das hessische Landesplanungsgesetz. Wie ich im Übrigen erfahren konnte, wurde der Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Startbahn 18-West gerichtlich überprüft und im Ergebnis bestätigt. Dort ist von einem Ersatzflughafen nicht die Rede. (...)