Frage an Kordula Schulz-Asche von Ursula D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Schulz-Asche,
im März diesen Jahres hat der Verein OnLyme-Aktion.org eine Online-Petition gestartet "Schutz für Patienten mit Borreliose und Co-Infektionen". Die Petition wurde dem Bundesgesundheitsministerium und dem Petitionsausschuss vorgelegt.
Näheres zum Wortlaut der Petition finden Sie hier:
Gerne würde ich von Ihnen wissen wollen, ob Sie den Petitionstext und die dazugehörige Petition mit unterstützen möchten?
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Dahlem
Sehr geehrte Frau Dahlem,
herzlichen Dank für Ihre Frage im Zusammenhang mit einer Petition zum Thema Borreliose.
Als Bundestagsabgeordnete unterstütze ich, losgelöst vom Inhalt selbst keine Petitionen, die sich an den Bundestag und damit auch an mich wenden.
Der Petitionsausschuss, an den sich die Petition richtet, kümmert sich um die eingebrachten Anliegen, holt Stellungnahmen ein und führt in Einzelfällen auch Anhörungen durch. Vor einem abschließenden Votum halten die Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen im Petitionsausschuss mit uns FachpolitikerInnen Rücksprache. Diesem Prozess will ich nicht vorgreifen.
Ich möchte aber ein paar Anmerkungen zu zwei Aspekten machen, die in meine Themenzuständigkeit fallen. Bei der Beratung im Petitionsausschuss wird vermutlich berücksichtigt, dass das Robert-Koch-Instituts gut aufbereitete Informationen bereit stellt und in der Presse regelmäßig über das Thema berichtet wird.
Mit dem Thema Meldepflicht habe ich mich als hessische Landtagsabgeordnete bereits befasst und im Dezember 2010 eine Kleine Anfrage dazu eingebracht (siehe 18/3208). Obwohl aktuell in den Bundesländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen Meldepflichten existieren, konnten wir damals die Begründung des Gesundheitsministeriums gegen eine Meldepflicht gut nachvollziehen. Sie lautete:
„Die derzeitige Liste meldepflichtiger Erkrankungen nach § 6 IfSG beschränkt sich auf Krankheiten, bei denen schon der Verdacht des Vorliegens einer Erkrankung ein Handeln des Gesundheitsamtes erfordert. Dies ist für Lyme-Borreliose-Erkrankungen nicht gegeben. In § 7 IfSG wird zwischen namentlichen und nichtnamentlichen Meldungen unterschieden. Aufgrund der derzeit verfügbaren Labordiagnostik (siehe unten) könnte eine alleinige nichtnamentliche Meldepflicht für Labore nach § 7 IfSG nur ein sehr ungenaues Bild der Epidemiologie der Borreliosen liefern. Die namentliche Meldepflicht für Erreger nach § 7 ist auf solche Krankheitserreger beschränkt, deren direkter oder indirekter Nachweis eine unmittelbare Reaktion des Gesundheitsamtes erfordert, um Maßnahmen zur Eindämmung einer akuten Weiterverbreitungsgefahr ergreifen zu können. Dies ist für Lyme-Borreliose-Erkrankungen nicht gegeben.“
Zitiert wurde in der Antwort auf meine Kleine Anfrage das Nationale Referenzzentrum für Borrelien am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wie folgt: „Da die Lyme-Borreliose zudem nicht von Mensch zu Mensch übertragbar ist und gegen eine Borrelieninfektion derzeit nicht geimpft werden kann, würde eine Meldung beim Gesundheitsamt im Einzelfall weder Ermittlungen noch Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz nach sich ziehen. Aus einer Meldepflicht lassen sich somit keine unmittelbaren präventiven Maßnahmen ableiten. Anders verhält es sich beispielsweise bei der FSME: eine frische FSME-Infektion führt zuverlässig rasch zu Antikörperbildung. Eine Meldepflicht ist hier sinnvoll, da lokale Krankheitshäufungen regionale Impfempfehlungen ermöglichen. Darüber hinaus lässt sich die Lyme-Borreliose - auch im Gegensatz zur FSME - gut mit Antibiotika behandeln. Eine Meldepflicht für die Lyme-Borreliose wäre nicht nur für die in der Patientenversorgung tätigen Ärzte, sondern auch für Gesundheitsbehörden mit einem erheblichen personellen und finanziellen Arbeitsaufwand bei sehr begrenztem Nutzen verbunden.“
Die zehn Forderungen dieser Petition betreffen sehr viele gesundheitspolitische Teilaspekte, die nur zum Teil durch eine gesetzliche Regelung auf der Bundesebene entschieden werden könnten. Teilweise bestehen, beispielsweise bei der Aufklärung aus gutem Grund bereits grundsätzliche, nicht auf einzelne Erkrankungen bezogene Regelungen.
Ich bin gespannt, zu welchen Schlussfolgerungen der Petitionsausschuss des Bundestags kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Kordula Schulz-Asche