Werden sich die Grünen für eine Verpflichtung der Mobilfunk-Betreiber zur Notstrom-Versorgung einsetzen?
die beste Warn-App wird nichts nutzen, wenn -wie beim Starkregen im Juli2021 - die Stromversorgung ausfällt - und damit auch die Basis-Stationen! Nach Auskunft der Bundesnetzagentur gibt es keine generelle Verpflichtung für die Netzbetreiber, wenigstens die Notrufnummern bei Stromausfall verfügbar zu halten!
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie besten Dank für Ihre Frage und das damit verbundene Interesse an meiner politischen Arbeit. Über beides habe ich mich sehr gefreut.
Wie wichtig das von Ihnen angesprochene Thema ist, hat die Hochwasser-Katastrophe an Ahr und Erft uns in aller Deutlichkeit noch einmal vor Augen geführt. Die Ereignisse unterstreichen nicht nur die Dringlichkeit und Notwendigkeit eines konsequenten Klimaschutzes, sondern zeigen auch, wie wichtig es ist, den Bevölkerungsschutz und die Katastrophenhilfe zukunftsfähig und krisenfest aufzustellen.
Als Grüne Bundestagsfraktion betonen wir schon lange, wie wichtig in Katastrophenfällen frühzeitige und vielfältige Kommunikation ist, um Menschen zu schützen und Schäden zu verringern. Eine moderne Krisenkommunikation muss ganz unterschiedliche Kommunikationskanäle nutzen, um sicherzustellen, dass alle Bevölkerungsgruppen tatsächlich erreicht werden. Dazu gehört auch, dass die Informationen allgemeinverständlich aufbereitet sind und möglichst klare Handlungsempfehlungen enthalten.
Wir halten ein flächendeckendes Netz von verschiedenen und lageangepassten Kommunikationskanälen für essenziell – von Sirenen über den Weckruf und Cell Broadcasting bis hin zu digitalen Plattformen wie z.B. der Warn-App „NINA“. Dabei haben wir stets auch mitgedacht, dass die kritischen Infrastrukturen – wie beispielsweise Informationstechnik und Telekommunikation – geschützt werden müssen, um die Versorgung der Menschen sicherzustellen. Ein entsprechendes Autorinnenpapier finden Sie hier (pdf).
Im Koalitionsvertrag haben wir dem Thema trotz einer sehr rigiden Zeichenbegrenzung sehr viel Platz eingeräumt. Die Ampel-Koalitionäre bekennen sich beim Bevölkerungsschutz dazu, die Warnstrukturen zu verbessern und den „Warn-Mix“ auszubauen. Außerdem haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass der physische Schutz kritischer Infrastrukturen in einem Dachgesetz gebündelt werden soll. Hierdurch können vorsorgende Maßnahmen bei den Betreibern gestärkt, eine Basis für das gemeinsame Handeln von privaten und staatlichen Betreibern in der Krise gelegt und so die Versorgungssicherheit der Menschen direkt erhöht werden. Durch diese Maßnahmen soll die durchgängige Verfügbarkeit von Notrufmöglichkeiten sichergestellt und Störungen dieser essentiellen Infrastruktur effektiv unterbunden werden. Die Notstromversorgung spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle, worauf auch Expertinnen und Experten vielfach hingewiesen haben.
Ein weiterer Punkt ist mir besonders wichtig: Im Koalitionsvertrag verständigen sich SPD, Grüne und FDP zudem darauf, die Freiwilligen, die auch im Ahrtal eine wesentliche Rolle gespielt und unter anderem dafür gesorgt haben, dass die Stromversorgung aufrecht erhalten blieb, sollen durch ein Ehrenamtskonzept und in föderaler Abstimmung durch bundesweit einheitliche Freistellungs- und Versicherungsschutzregeln für die Helferinnen und Helfer gestärkt werden. Das Technische Hilfswerk (THW) soll weiter eine zentrale Rolle einnehmen und seine Kompetenzen in der Cyberhilfe erweitern. Die Konzeption „Zivile Verteidigung“ soll strategisch neu ausgerichtet werden. Neben der nationalen und europäischen Resilienz-Strategie sind nach Ansicht der Koalitionäre Grundlagen für die zukünftige Bevorratung, Notfallreserven oder den Einsatz von freiwilligen Helferinnen und Helfern nötig.
Beste Grüße nach Altenahr!
Konstantin v. Notz