Wie stehen sie zur Aufhebung der Maskenpflicht in Innenräumen?
Bedeutet das nicht Einschränkung der Freiheit für gefährdete Personen und mangelnde Solidarität? Coronamaßnahmen im Herbst sind ein komplexes Thema. Welche Maßnahmen würden sie für den Herbst vorschlagen?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Fragen, welche ich Ihnen sehr gerne beantworten möchte.
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes sind seit dem 20. März die meisten Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen, unter anderem auch die von Ihnen angesprochene allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen. Wir als Koalition sind zu dem Schluss gekommen, dass aufgrund der aktuellen Lage eine generelle Maskenpflicht einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht mehr standhält, da durch die Möglichkeit der Corona-Impfung und die vermehrt milderen Krankheitsverläufe durch die Omikron-Variante die Einschränkungen, die mit der Maskenpflicht einhergehen, nicht mehr gerechtfertigt werden können.
Dennoch nehmen wir Bedenken wie Ihre sehr ernst. Aus diesem Grund haben wir uns dafür entschiedenen, einen gewissen „Basisschutz” bestehen zu lassen. Das bedeutet, die Möglichkeit solcher Schutzmaßnahmen in Einrichtungen mit besonders vulnerablen Gruppen bleibt erhalten. Vulnerable Gruppen finden sich insbesondere in Krankenhäusern, in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in weiteren ähnlichen Institutionen. Hier können die Länder auch weiterhin Masken- und Testpflichten anordnen, wenn dies aufgrund des jeweils vorherrschenden Pandemiegeschehens zum Schutz der Menschen vor einer Erkrankung erforderlich erscheint. Außerdem haben die Länder durch die „Hot-Spot-Regelung” die Möglichkeit, weitergehende Maßnahmen einzuführen, wenn sich die oben angesprochene Lage regional ändert und weitergreifende Maßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus bleibt es bei der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Fern- und Luftverkehr, weil hier täglich sehr viele Menschen auf sehr engem Raum zusammenkommen müssen. Klar ist: Das eigenverantwortliche Tragen von Masken ist für jede und jeden sowieso immer möglich.
Im Herbst läuft ein Teil des Infektionsschutzgesetzes aus. Aktuell bereitet sich die Bundesregierung hierauf vor und diskutiert mögliche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung und Folgen einer möglichen Herbstwelle. Dennoch würde ich mich gerne bei konkreten Maßnahmen zurückhalten und zunächst die Bewertung des externen Sachverständigenrates abwarten, welcher eine wissenschaftlich fundierte Auswertung zu den bisherigen Maßnahmen vorgenommen hat. Die Ergebnisse sind am heutigen Tag vorgestellt worden. Sie dienen uns als Basis für eine weitere Anpassung des Infektionsschutzgesetzes.
Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an mein Bundestagsbüro unter konstantin.kuhle@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle