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Konstantin Kuhle
FDP
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Frage von Michael L. •

Werden Sie bzw. wird die FDP sich für den legalen Waffenbesitz (z.B. Jäger, Sportschützen) einsetzen und eine weitere Verschärfung des bereits heute strengen deutschen Waffengesetzes verhindern?

Sehr geehrter Herr Kuhle, zur Zeit versucht die Innenministerin im Schatten aktueller Ereignissen eine weitere Verschärfung des Waffenrechts in Deutschland durchzusetzen. Hier ist insbesondere der private Waffenbesitz von Sportschützen und Jägern im Visier der Ministerin, obwohl es gerade hier bereits strenge Gesetze gibt und eine Deliktrelevanz legaler Waffen kaum gegeben ist. Reichsbürger dürfen schon heute keine Waffen besitzen, da diese als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Die Silvester-Randalierer wiederum dürften sicher keinen kleinen Waffenschein zum Führen von Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit besitzen. Bestraft würden somit nur die verantwortungsbewussten, sicherheitsgeprüften und regelmäßig überprüften Legalwaffenbesitzer. Am illegalen Waffenbesitz und der entsprechenden Kriminalität (siehe BKA Bundeslagebild) würde sich hingegen nichts ändern, da dieser Personenkreis sich schon heute nicht für die Gesetze interessiert. Werden Sie sich hier für uns einsetzen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht. Gerne möchte ich diese beantworten.

Das geltende Waffenrecht ist bereits äußerst streng. Antragsteller müssen sich zahlreichen Kontrollen unterziehen, werden vom Verfassungsschutz und der örtlichen Polizeidienststelle überprüft. Das Waffenrecht bietet den Waffenbehörden, die es umsetzen müssen, zahlreiche Möglichkeiten, unzuverlässigen oder psychisch kranken Personen die Waffenerlaubnis zu entziehen. Viele Waffenbehörden tun dies auch regelmäßig. Dass es dennoch Extremisten gibt, die im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind, liegt daran, dass die örtlichen Waffenbehörden personell und technisch teilweise sehr schlecht ausgestattet sind, so dass sie neben dem Antragsaufkommen keine ausreichende Kontrolle der bisherigen Erlaubnisinhaber gewährleisten können. Hier sind die Länder in der Pflicht, die Behörden besser auszustatten. Um Extremisten effektiv zu entwaffnen, braucht es daher keine Rechtsänderungen. Vielmehr muss das geltende Recht konsequent angewendet werden.

Das BMI plant, mit dem Gesetzentwurf weitreichende Änderungen vorzunehmen, die insbesondere Wünschen der SPD und der Grünen folgen. So sollen halbautomatische Sportwaffen erheblich eingeschränkt werden, eine Regelabfrage beim Gesundheitsamt eingeführt werden, Erstantragsteller sollen ein fachpsychologisches Gutachten vorlegen müssen und das Gastschießen in Schützenvereinen soll erheblich erschwert werden. Das Vorhaben des BMI zeugt von einem generellen Misstrauen gegenüber Jägern und Sportschützen, unabhängig davon, ob diese Straftaten begehen oder sich rechtstreu verhalten. Wir stehen diesem Vorhaben äußerst kritisch gegenüber.

Durch die Reformen des Waffenrechts in den vergangenen Jahren, zuletzt hauptsächlich aufgrund Änderungen in der EU-Feuerwaffenrichtlinie, sind die bürokratische Anforderungen an Waffenbehörden, Hersteller, Händler, Sportschützen und Jäger erheblich gestiegen. Im Koalitionsvertrag (S. 108) haben wir ausdrücklich festgestellt, dass die überwiegende Zahl der Waffenbesitzerinnen und -besitzer äußerst rechtstreu ist. Eine Gefahr für die Bevölkerung geht eher von der großen Zahl der illegalen Schusswaffen aus, bei denen eine Waffenrechtsverschärfung ineffektiv ist.

Um die Wirkung der Waffenrechtsänderungen der vergangenen Jahre besser beurteilen zu können, haben wir eine umfassende Evaluation des Waffenrechts vereinbart sowie eine bessere statistische Erfassung von Straftaten mit Schusswaffen. Eine Änderung des Waffenrechts vor einer umfassenden Evaluation kommt daher nicht infrage.

Ich hoffe ich konnte Ihre Anfrage beantworten. Bei etwaigen Rückfragen melden Sie sich gerne bei mir oder meinem Büro.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Kuhle

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