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Frage von Sebastian H. •

Welchen juristischen Fortschritt gibt es bei der Besteuerung von sog. digitalen Nomaden/Perpetual Travelers ohne festen und Social Media Influencern mit/ohne scheinbaren Wohnsitz im Ausland?

Sehr geehrter Herr Kuhle,

obwohl das Finanzministerium das AStG strikter anwenden wollte und dafür gesonderte Verfahrensregeln (1) inbes. für sog. Vlogger (2, 3) und Influencer (4) im Ausland verfasste, fehlt bis heute jegliche Umsetzung bei exponierten Beispielen.(5) Nicht nur die strittige Scheinansässigkeit z.B. in Dubai, sondern auch dauerhafte Reisetätigkeit erschwerten bisher den Nachweis einer steuerlichen Veranlagung oder wenigstens der bloßen Durchsetzung einer Abgabepflicht. Die Ampel wollte diese Grauzone der Steuerverkürzung auch zur Realisierung einer echten Steuergerechtigkeit endlich beenden. Wie geht es da nun weiter? Zwecks Transparenzgründen auch VM Buschmann, Abg. J. Vogel und Abg. T. Frei.

Mit freundlichen Grüßen

Sebatian H.
(1) https://tinyurl.com/yhr9udu3
(2) https://tinyurl.com/5cu6mj5y
(3) https://tinyurl.com/mrxc3s8f
(4) https://tinyurl.com/mt3b7rvz
(5) https://tinyurl.com/ytzjr9wd

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und trotz "Auswanderns" mehr als die Hälfte des Jahres in Deutschland verbringt, bleibt für alle weltweiten Einkünfte unbeschränkt steuerpflichtig. Bei lediglich sporadischer Anwesenheit in Deutschland bzw. Aufenthalt zu Besuchszwecken besteht noch eine beschränkte Steuerpflicht für bestimmte Einkünfte, die in Deutschland erzielt werden. Dazu zählen beispielsweise Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Betriebsstätten eines Unternehmens.

Bei Fällen wie denen der Scheinumzüge nach Dubai besteht zudem eine erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG, die den Steuerpflichtigen weiterhin behandelt wie einen unbeschränkt Steuerpflichtigen und nur die ausländischen Einkünfte von der Besteuerung freistellt. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber also genügend Maßnahmen getroffen, um deutsches Besteuerungssubstrat zu sichern. Vorliegend scheint mir - soweit ich das aus den von Ihnen angeführten Beispielen erkennen kann - eher ein Durchsetzungsdefizit vorzuliegen.

Mir ist nicht bekannt, dass wir in der Koalition mit Grünen und SPD darüber hinausgehende Maßnahmen vereinbart haben. Die letzte Verschärfung stammt aus dem Jahr 2020. Ich gehe deshalb davon aus, dass die aktuelle Rechtslage ausreichend ist, um eine angemessene Besteuerung auch von VLoggern und anderen digitalen Nomaden sicherzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle