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Konstantin Kuhle
FDP
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Frage von Franz W. •

Warum wurden bei dem Beschluss am 17.03.23 die Erst- und nicht die Zweitstimmen gestrichen? Finden Sie es sinnvoll, das der direkte Kontakt der Parlamentarier zu den Wählern quasi eliminiert wurde?

Sehr geehrter Herr Kuhle, eine Reduzierung der BT-Abgeordneten wurde wie oft gewünscht umgesetzt. Aber nicht im Sinne der Wähler. (zumindest derjenigen, die mit dem Wahlrecht vertraut sind). Bei vielen Wählern gibt es einen Bezug zu Ihrem BT-Abgeordneten, diese sind meistens persönlich bekannt und man macht sich ein Bild von deren Fähigkeiten. Diesen persönlichen Bezug haben Sie durch diese Wahlrechtsreform abgewürgt. Meines Erachtens hat das zur Folge, das nun die Partei bestimmt, wer das Volk vertritt. Die Folge ist, das zum Teil nicht fähige, sondern durch die Parteien privilegierte und gepushte Politiker (Ricarda Lang, Faeser) künftig die Politik bestimmen. Aus welchen Gründen wurde das so beschlossen und warum wurde die derzeitige Formation der Regierung derart zementiert? Ich bin mit der derzeitigen Politik Habeck und Konsorten nicht einverstanden, wie können wir Wähler das jetzt noch ändern? Warum macht die FDP hier noch mit? Der Wähler wird Ihnen das entsprechend quittieren.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

seit vielen Jahren wächst der Bundestag immer weiter an, weil die zahlreichen Überhangmandate, insbesondere der CSU, durch Ausgleichsmandate für andere Parteien ausgeglichen werden müssen. Ich bin froh, dass es nun gelungen ist, diese Entwicklung zu durchbrechen und eine Verkleinerung des Bundestages sicher zu erreichen. Mitnichten wird dabei die Erststimme gestrichen. Vielmehr orientiert sich die Reform strikt an dem Prinzip, dass eine Partei nicht mehr Sitze erringen kann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Schon heute bemisst sich das Verhältnis der Sitze der Parteien nach dem Verhältnis der Zweitstimmen. Daran ändert sich nichts. Erringt eine Partei jedoch in mehr Wahlkreisen die meisten Stimmen als die Partei insgesamt Sitze errungen hat, so werden die Wahlkreismandate mit den relativ schlechtesten Erststimmenergebnissen nicht errungen. Auf diese Weise gibt es keine Überhang- und keine Ausgleichsmandate mehr. Warum durch diese Reform ein bestimmter Typus an Abgeordneten privilegiert werden soll, erschließt sich nicht. Wer als besonders fähiger Politiker eine besonders gutes Erststimmenergebnis erzielt, dürfte auch weiterhin im Bundestag landen. Erzielt seine Partei im betroffenen Bundesland keine Überhang-Konstellation, so zöge er sogar mit der relativ schlechtesten Mehrheit der Erststimmen in den Bundestag ein. Unterm Strich ergibt sich damit eine sichere und verlässliche Reduzierung der Mandate im Bundestag.

Ich hoffe, ich konnte die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Konstantin Kuhle

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