warum werden nur Wäremstromkunden mit Doppeltarifzählern entlastet?
warum werden nur Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern entlastet?
Hallo Herr Kuhle,
von der Nachbesserung des Strompreisbremsengesetzes Mitte dieses Jahres haben Menschen, die ihren Wärmestrom über einen EINTARIF-Stromzähler erhalten NICHTS! Warum werden nur Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern entlastet? Welchen Grund gibt es dafür?
Vielen Dank für eine Antwort.
C. J.
Sehr geehrte Frau J.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Energie/Wärmestrom/Doppeltarifzähler.
Mit den Preisbremse-Gesetzen vom Dezember 2022 wurden Preisbremsen für die Heizenergieträger Gas und Fernwärme sowie für Strom eingeführt. Diese legten fest, dass Kosten, die über bestimmten Referenzpreisen liegen, zu größten Teilen (80%) erstattet werden sollten. Dieser Referenzpreis für Strom lag bei Wärmepumpen-Kunden - wie für alle Stromverbraucher - bei 40 Cent/kWh. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hatte vorgeschlagen, dass dieser im Rahmen einer Anpassungsnovelle für Heizstromkunden auf 28 Cent/kWh abgesenkt werden solle. Die Argumentation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz war, dass die Heizstromtarife vor der Krise ungefähr 30% unterhalb der normalen Haushaltsstromtarife lagen und man dieses Preisgefüge auch im StromPBG abbilden wolle.
Das ist zwar eine nachvollziehbare Argumentationslinie. Die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag hielten sie aber dennoch für falsch. Wir befürworten einen Maßstab, dem die Behandlung der anderen Wärmekunden durch den Gesetzgeber zu Grunde liegt (Gas, Fernwärme, Pellets). Denn diesen wurde mit den in den genannten Gesetzen festgelegten Referenzpreisen eine Verdopplung gegenüber dem Vorkrisenniveau zugemutet. Dasselbe taten wir in der Härtefallregelung für nicht-leitungsgebundene Energieträger (Pellets, Heizöl, Flüssiggas). Das Preisniveau für Wärmestrom lag vor der Krise im Bundesschnitt bei rund 23,4 Cent/kWh, wobei sich die meisten Tarife zwischen 20,7 und 26,8 Cent/kWh bewogen (s. BNetzA-Monitoringbericht). Insofern waren die allermeisten Heizstromkunden schon mit dem bisherigen Preisdeckel von 40 Cent/kWh gegenüber den anderen Wärmekunden deutlich besser gestellt. Eine Absenkung auf 28 Cent/kWh hätte diese Ungleichbehandlung noch einmal deutlich verschärft. Das hielten wir für unfair. Davon abgesehen haben wir die Strompreise durch die Abschaffung der EEG-Umlage und mit einem Bundeszuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte in Höhe von 12 Milliarden Euro begrenzt und damit auch alle Wärmepumpen-Kunden beachtlich entlastet. Insofern ist zwar Ihr Unmut durchaus nachvollziehbar. Ein gerechter Preisdeckel für Strom hätte allerdings bei 46-47 Cent gelegen.
Der Preisdeckel für Heizstrom wurde allerdings, wie sie korrekt festgestellt haben, nicht komplett gestrichen, sondern auf solche Netzanschlüsse beschränkt, die über einen tageszeitvariablen Tarif, der einen Schwachlast-/Niedertarif und einen Hochtarif vorsieht, beschränkt. Das zielt vor allem auf Nachtspeicherkunden ab. Der Grund: Diese wohnen häufig in alten, schlecht gedämmten Häusern, haben kein hohes Einkommen und waren durch den hohen Stromverbrauch ihrer Heizung mit besonders drastischen Kostensteigerungen konfrontiert (3 bis 4 Mal mehr als ein typischer Wärmepumpen-Nutzer). Insofern hielten wir es aus sozialpolitischen Gründen durchaus für nachvollziehbar, von dem oben beschriebenen Ansatz abzuweichen und für diese Kunden eine Sonderregel zu schaffen.
Im Übrigen ist die Strompreisbremse zum Jahreswechsel ausgelaufen, da deren Finanzierung in Folge des Bundesverfassungsgerichts-Urteils zum Klimatransformationsfonds nicht mehr dargestellt werden konnte und - aus Sicht der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag mindestens ebenso wichtig - die Preise inzwischen deutlich gefallen sind und nach unseren Informationen jeder Kunde einen Tarif unterhalb der Preisbremsen abschließen kann.
Ich hoffe, ich konnte die Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle