Wann wird der Gesetzesentwurf zur Erlaubnis von Balkonsolar in Eigentümergemeinschaften im Bundestag verabschiedet?
Sehr geehrter Herr Kuhle,
Ihr Kollege Herr Buschmann hat nach langen Forderungen letztes Jahr einen Entwurf zur Privilegierung von Balkonsolar in WEGs vorgelegt. https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0531_WEG_Gesetz.html
Eine Bundestagsabgeordnete meinte, es rumort aktuell noch im Rechtsausschuss, mache Leute haben Angst vor Photovoltaik am Balkon. Woran hapert es? Steht die FDP für progressive und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen wie Balkon-Solar? Oder nicht? Können Sie mit dem erfolgreichen BMWK (Solarpaket 1) mitziehen oder brauchen Sie noch länger? Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie Marco Buschmanns Entwurf zeitnah umsetzen.
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen in dieser Woche im Deutschen Bundestag beschließen.
Die parlamentarischen Verhandlungen drehten sich neben der Zulässigkeit von Steckersolaranlagen, die ich für eine vielversprechende Innovation halte, auch um die Frage, in welchem Rahmen virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen durchgeführt werden können. Hier konnte nun eine gute Einigung erzielt werden. Manchmal braucht der Bundestag angesichts von Gesetzen, die mehrere Bereiche neu regeln, länger. Man sollte aber nicht automatisch eine böse Absicht unterstellen. Das Ergebnis stimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle