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Konstantin Kuhle
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Frage von Bert P. •

Wann wird bei der Energiepreispauschale (EPP bzw. Rent-EPP) nachgebessert?

Guten Tag Herr Kuhle.
In der Veröffentlichung vom 21.11.22 des Sozialverband VdK heißt es:

"Es fallen immer noch Personengruppen durchs Raster, die die 300 Euro dringend bräuchten. Dazu gehören:

Pflegende Angehörige ohne Erwerbstätigkeit und ohne eigene Rente,
Eltern in Elternzeit, jenseits des Elterngeldbezugs,
Bezieher von Arbeitslosengeld I,
Empfänger von Übergangsgeld und Krankengeld ohne aktives Dienstverhältnis,
Vorruheständler,
Rentner, die nur eine Rente nach dem BVG oder aus der Unfallversicherung beziehen."

Wann wird endlich seitens der Regierung gehandelt und diese Lücke geschlossen?
Freundliche Grüße
Bert P.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr P.,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage zum Thema der Energiepreispauschale. Richtig ist, dass nicht alle Menschen einen Anspruch auf die Energiepreispauschale für Rentner in Höhe von 300 Euro haben, sondern nur, wer am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente hatte. Gleiches gilt für Ansprüche auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz. Schon hier muss man sich die Frage stellen, ob wirklich jeder Rentner diese Pauschale „braucht“ oder ob es nicht vielmehr Fälle gibt, in denen die gestiegenen Energiekosten gut selbst getragen werden können. Gleichzeitig dürfte es viele Fälle geben, in denen die 300 Euro nicht ausreichen. An dieser Überlegung merkt man: Der Staat kann nicht für alle Konstellationen eine Gerechtigkeit im Einzelfall herstellen, sondern muss typisieren. Deswegen fallen die von Ihnen angesprochenen Gruppen auch nicht „durchs Raster“ sondern profitieren von anderen pauschalen Maßnahmen, etwa von der Strom- und Gaspreisbremse und dem 9- bzw. 49-Euro-Ticket.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Sollten Sie noch Rückfragen haben, dann wenden Sie sich gerne an mich oder mein Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

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