Sie haben gegen die Vermögensabgabe für Multimilliardär:innen und Multimillionär:innen gestimmt. Was rechtfertigt aus Ihrer Sicht diese Vermögensbildung?
Warum sollte es richtig sein, dass durch gesellschaftliche Produktion geschaffener Reichtum zu einer privaten statt gesellschaftlichen Vermögensbildung führt?
Sehr geehrter Herr S.,
zunächst vielen Dank für Ihre Frage zum Thema der Vermögensabgabe, welche ich Ihnen gerne beantworten möchte.
Eine Vermögensabgabe dürfte vor dem Hintergrund des in Artikel 14 unserer Verfassung geschützten Eigentumsrechts kaum vereinbar mit dem Grundgesetz sein.
Außerdem sprechen Sie davon, dass durch „gesellschaftliche Produktion geschaffener Reichtum zu einer privaten statt gesellschaftlichen Vermögensbildung” führt. Sie vergessen dabei aber zwei Punkte. Zum einen werden die Menschen, die an der Vermögensbildung beteiligt sind, glücklicherweise bezahlt, beispielsweise durch Gehälter. Hier ist zu überlegen, wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch stärker beteiligt werden können, z. B. durch eine Ausweitung der Aktionärskultur.
Des Weiteren ist das Vermögen bereits einmal besteuert worden, nämlich in Form der Einkommen- und/oder der Körperschaftsteuer. So zahlen Einkommensmillionäre in Deutschland einen Grenzsteuersatz von 45 %. Diese 45 % des Einkommens fließen in Form von Steuergeldern dem Staat und somit der Gesellschaft zu. Dazu kommen noch zahlreiche Abgaben in Form von Beiträgen und Gebühren dazu. Es lässt sich also zusammenfassen, dass an der Vermögensbildung bereits bei Zugang des Vermögens die Gesellschaft zu weit mehr als 50 % beteiligt ist.
Ich hoffe, diese Argumentation konnte Ihnen helfen, meine Entscheidungsfindung bei der einmaligen Vermögensabgabe nachzuvollziehen.
Ich hoffe, ich konnte diesbezüglich zu Ihrer Zufriedenheit Stellung nehmen.
Bei Rückfragen stehen Ihnen mein Team und ich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle