Weitere Fragen an Konstantin Kuhle
Das federführende Bundesministerium des Innern und für Heimat hat im Laufe dieser Legislaturperiode mehrere Vorschläge gemacht, wie den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entsprochen werden kann. Teilweise waren die Vorschläge aus unserer Sicht noch nicht vollständig überzeugend. Derzeit befindet sich aber ein vielversprechender Vorschlag in der Abstimmung zwischen den mitberatenden Ministerien.
Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte, auch solche aus privaten Quellen, auf das Übergangsgeld angerechnet.