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Konstantin Kuhle
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Frage von Helmut O. •

Mit welcher Berechtigung erwägt die Bundesregierung die Kassenbeiträge für ungeimpfte und Kosten für ungeimpfte Coronakranke, aber nicht für z.B. Raucher, Risikosportler, Motorsportler, zu erhöhen?

Sehr geehrter Herr Kuhle, die meisten ungeimpften Menschen sind KEINE kleine Gruppe von Rebellen, sondern über 10 Millionen Bürger aus allen Gesellschaftsschichten! Bei anderen selbstverschuldeten Risikopatienten gibt es aufgrund unseres bisher funktionierenden Sozialstaates kein Zusatzbeitrag. Dr. Robert Melone, einer der Erfinder der Technik - die der mRNA-Impfung zu Grunde liegt - ursprünglich für die Gentherapie entwickelt - sagt ganz klar NEIN zur Coronaimpfung von Kindern. Welcher wesentlichen Unterschied besteht zwischen dem Impfstoff von Biontech/Moderna und der seit über 30 Jahre beforschten Gentherapie? Gibt es eine Statistik, ob Patienten wegen Corona auf Intensivstation liegen oder wegen anderen Krankheiten und nur positiv auf Corona getestet wurden, ohne schwere Coronasymtome. Bei Hart aber Fair im Sept.09 hat Herr Montgomery Schmiergeld von Ratiopharm an Ärzte als "normales natürliches Verhalten" bezeichnet. Wie sehen Sie Zahlungen von NGO´s an z.B. RKI? FG H.O.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage, in der sie auf eine vermeintlich geplante Erhöhung der Krankenkassenbeiträge für ungeimpfte Personen eingehen. Gerne möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Ich kann Ihnen versichern, dass die Bundesregierung nicht in Erwägung zieht, die Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte zu erhöhen. Entsprechende Vorschläge, wie sie beispielsweise vom Bayrischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) gemacht worden sind, wurden und werden vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht unterstützt (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/krankenkassenbeitraege-sollen-ungeimpfte-mehr-zahlen-17703554.html). Daher ist eine solche Beitragserhöhung auch keine Position der Bundesregierung oder der sie tragenden Ampel-Parteien. Alle Regierungsfraktionen und insbesondere die Fraktion der Freien Demokraten lehnen derartige Vorschläge ab.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen basieren auf dem Solidaritätsprinzip, sodass sich eine Differenzierung der Beitragshöhe in Abhängigkeit von bestimmten Verhaltensweisen der Versicherten verbietet. 

Statt einer Beitragserhöhung wollen wir die Impfquote durch umfangreichere Informationen und zusätzliche Anreize zur Impfung erhöhen. Denn für uns steht außer Frage, dass die Impfung effektiv vor dem Corona-Virus und besonders vor einem schweren Verlauf von COVID-19 schützt. Ohne eine ausreichend hohe Impfquote wird es uns nicht gelingen, die Pandemie langfristig zu besiegen. 

Zu den von Ihnen ebenfalls angesprochenen Zahlungen an Ärzte oder das RKI kann ich Ihnen mitteilen, dass derartige Zuwendungen bereits nach dem Berufsrecht der Ärzte unzulässig und je nach konkreter Konstellation sogar strafbewehrt sein dürften. Im Übrigen vermag ich einen Zusammenhang mit der Impfkampagne gegen das Corona-Virus nicht zu erkennen.

Ich hoffe, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Fragen gegeben zu haben. Für weitere Rückfragen erreichen Sie mich unter mailto:konstantin.kuhle@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen,

Konstantin Kuhle 

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