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Konstantin Kuhle
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Frage von Rene R. •

Eine Cannabis-Pflanze kann bis zu 500 Gramm abwerfen. Wie ist dies mit der Begrenzung von 30 Gramm pro Person zu vereinbaren?

Nach meinen Informationen sieht das neue Cannabis gesetzt vor, dass Personen 30 Gramm Cannabis besitzen dürfen. Und drei weibliche Cannabis-Pflanzen pro Kopf. Eine Pflanze kann 300-500 Gramm abwerfen. Wie soll sich der Selbstanbauer bei der Ernte seiner Pflanzen nicht strafbar machen? Ich sehe hier eine gefährliche Grauzone. Um ein privaten Anbau in der Legalität zu ermöglichen sollte die Begrenzung überdacht werden. Bei Bier dürfen Hobbybrauer in ihrem Haushalt bis zu 2 Heckoliter im Kalenderjahr brauen (von der Biersteuer befreit!).

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,
Sie haben grundsätzlich Recht. Wir wollen eine kontrollierte Freigabe von Cannabis und damit die gescheiterte Verbotspolitik der vergangenen Jahrzehnte beenden. Sie kriminalisiert unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch illegalen Kontakt zu Dealern den Umstieg auf härtere Drogen. Der Kabinettsbeschluss für ein Cannabis-Gesetz ist deshalb ein wichtiger Meilenstein für die Legalisierung. Doch leider bleibt der Gesetzentwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück. Durch zu viele kleinteilige Regularien entstünde ein unkontrollierbares Bürokratiemonster, das die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belasten würde. Nur mit praktikablen Lösungen können wir Verkauf und Konsum aus dem Schwarzmarkt herausholen. Das ist wichtig, denn wir wollen einen besseren Jugend- und Gesundheitsschutz. In den parlamentarischen Beratungen werden wir das Konzept nun grundlegend überarbeiten und weitreichende Änderungen vornehmen, um am Ende ein praxistaugliches und sinnvolles Gesetz zu verabschieden. Auch Ihren Einwand nehme ich sehr gerne in meine parlamentarische Arbeit mit auf.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann melden Sie sich gerne bei mir oder meinem Bundestagsbüro.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Kuhle

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