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Konstantin Kuhle
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Frage von Frank S. •

Frage an Konstantin Kuhle von Frank S. bezüglich Gesundheit

In der zur Abstimmung stehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll bei einer Inzidenz von über 100 auch eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr verhängt werden. Die Wirksamkeit von Ausgangssperren ist bisher nicht belegt und auch schon in mehreren Fällen von Gerichten als unverhältnismäßig wieder aufgehoben worden. Auch wenn ich viele Corona-Maßnahmen für sinnvoll halte, halte auch ich Ausgangssperren für eine unverhältnismäßige und wenig wirksame Maßnahme.
Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schulz,

vielen Dank für Ihre Frage zur geplanten Ausgangssperre, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte. Wir Freie Demokraten halten Ausgangssperren für einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.

Die Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verlangen uns allen sehr viel ab. Wir können keine Kultureinrichtungen besuchen, uns nicht im sonst gewohnten Maße mit Freunden treffen und uns nicht im Sportverein betätigen. Für viele ist der abendliche Spaziergang zur einzigen Abwechslung im Corona-Alltag geworden, die durch eine Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr nun auch noch eingeschränkt würde.

Es bedarf daher sehr stichhaltiger epidemiologischer Gründe, um eine solche Ausgangssperre rechtfertigen zu können. Derartige Gründe können wir allerdings nicht erkennen. Aktuell weisen renommierte Aerosolforscher wie Christof Asbach, der Präsident der Gesellschaft für Aerosolforschung, auf die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus in Innenräumen hin. Durch Ausgangsbeschränkungen werden Treffen in Innenräumen jedoch nicht verhindert. Im Gegenteil: Bei vielen Menschen entsteht durch die Verhängung von Ausgangssperren der Eindruck, dass Bewegungen im Freien der größte Treiber der Pandemie seien. Vor diesem Hintergrund könnten sich Ausgangssperren im Ergebnis sogar nicht nur als nutzlos, sondern im schlimmsten Fall sogar als kontraproduktiv erweisen.

Als politisch Verantwortliche sind wir bei der Bekämpfung der Pandemie auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Dieses Vertrauen erleidet jedoch Schaden, wenn beschlossene Maßnahmen wiederholt von Gerichten kassiert werden. Auch gegen Ausgangssperren liegen bereits eindeutige Gerichtsurteile vor, beispielsweise vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Daher lehnen wir als Fraktion der Freien Demokraten die Verhängung von Ausgangssperren im Ergebnis ab. Unter anderem aus diesem Grund können wir der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes nicht zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen,
Konstantin Kuhle

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