Frage an Konstantin Kuhle von Helmut K. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Sehr geehrter Herr Kuhle,
warum befasst sich der Ausschuss Inneres und Heimat nur mit der Aufstellungsversammlung und nicht auch mit der Unterschriftensammlung der kleineren Parteien? So muss ich davon ausgehen, die Bundestagsparteien schaffen sich Privilegien und versuchen über diesen Weg die Demokratie einzuschränken.
Sehr geehrter Herr Kauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie kritisieren, dass sich der Bundestag vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nur mit der Frage der Aufstellungsversammlungen, nicht aber mit den für kleinere Parteien notwendigen Unterstützungsunterschriften befasst habe.
Richtig ist, dass die Durchführung der nach dem Bundeswahlgesetz erforderlichen Aufstellungsversammlungen in Pandemiezeiten Gegenstand der Beratungen im Innenausschuss und im Bundestag war. Grund dafür war, dass diese Versammlungen üblicherweise in geschlossenen Räumen mit einer Vielzahl von Teilnehmern stattfinden. Die Durchführung einzelner Aufstellungsversammlungen hat parteiübergreifend offenbart, welche organisatorischen Herausforderungen mit der corona-konformen Umsetzung einer solchen Versammlung einhergehen. Daher bedarf es diesbezüglich einer rechtssicheren Regelung des Gesetzgebers, mit der die Parteien von bisherigen Regelungen und Verfahren abweichen können, z. B. indem die Kandidatenvorstellung online stattfindet und mit einer Brief- oder Urnenwahl kombiniert wird. Diese Regelung wurde mit der Covid-19-Wahlbewerberaufstellungsverordnung geschaffen (https://www.bundeswahlleiter.de/dam/jcr/00845cdd-4b57-4336-b850-30e0e19dc9c9/covid-19-wahlbewerberaufstellungsverordnung.pdf).
Im Hinblick auf die von Ihnen angesprochenen Unterstützungsunterschriften stellt sich die Problematik nicht in gleicher Weise, da die Einholung von Unterstützungsunterschriften keine Versammlung einer Vielzahl von Personen an einem Ort erfordert. Da alle Parteien, unabhängig davon, ob sie dem Bundestag angehören oder nicht, ein gemeinsames Interesse daran haben müssen, dass die Bundestagswahl rechtssicher durchgeführt werden kann, werden wir im Bundestag genau prüfen, ob trotz des Unterschieds zu den Aufstellungsversammlungen eine Absenkung der Zahl der nötigen Unterstützerunterschriften erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Konstantin Kuhle