Frage an Konstantin Kuhle von Dr. Lienhard W. bezüglich Recht
Fachleute sagen, um organisierte Kriminalität, z. B. von arabischen Clans in Berlin, zu bekämpfen: „Wir brauchen eine BEWEISLASTUMKEHR, wie in Italien. Dort müssen nicht die Ermittler nachweisen, dass das Geld aus illegalen Geschäften stammt, sondern der Verdächtige, dass es aus legalen Quellen kommt.“
Die große Koalition von CDU/CSU und SPD sich nicht dazu durchringen, beim Aufspüren kriminell erworbener Vermögen die Beweislastumkehr einzuführen. Wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschusses zu diesem Thema?
Sehr geehrter Herr Dr. Wawrzyn,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass die organisierte Kriminalität ein massives Problem darstellt und konsequent bekämpft werden muss. Daher fordern wir als Freie Demokraten eine finanzielle und personelle Stärkung der Sicherheitsbehörden und einen länderübergreifenden Datenaustausch zu Clan-Kriminalität. Außerdem müssen Clan-Mitglieder bereits für kleinste Delikte zur Verantwortung gezogen werden.
Gleichzeitig müssen wir die strukturellen Ursachen der Clan-Kriminalität bekämpfen. Dazu gehört, dass Migranten in Deutschland einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen müssen. Schließlich ist das Arbeitsverbot zwar keinesfalls eine Entschuldigung für den Weg in die Clan-Kriminalität, begünstigt diese aber.
Durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, in Kraft getreten am 01.07.2017, sind die Möglichkeiten der Einziehung von rechtswidrig erlangten Taterträgen erweitert worden. Nach § 73a Abs. 1 StGB ist es seitdem möglich, Vermögen auch dann einzuziehen, wenn es nachweislich aus rechtswidrigen Taten stammt, die konkrete Erwerbstat aber nicht nachgewiesen werden kann. Auch Vermögen unklarer Herkunft kann nun gemäß § 76a Abs. 4 StGB unter bestimmten Umständen eingezogen werden. Der Gesetzgeber hat also keine vollständige Beweislastumkehr, gleichwohl aber eine unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten verträglichere Beweislasterleichterung geschaffen. Auf diese Weise wird den Strafverfolgungsbehörden die Einziehung kriminell erlangten Vermögens erleichtert. Als Fraktion der Freien Demokraten unterstützen wir diese Gesetzesänderung.
Dabei beobachten wir sehr genau, inwiefern die neuen strafrechtlichen Regeln die Bekämpfung der Clan-Kriminalität tatsächlich erleichtern und an welcher Stelle noch Nachbesserungsbedarf besteht. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, insbesondere der Unschuldsvermutung. Beispielhaft weise ich Sie gerne auf eine Kleine Anfrage unserer Fraktion zu diesem Thema hin, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908795.pdf .
Ich hoffe, Ihnen meine Position zu diesem Thema nachvollziehbar erläutert zu haben. Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie mich gerne unter konstantin.kuhle@bundestag.de erreichen.
Mit freundlichen Grüßen,
Konstantin Kuhle