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Knut Gerschau
FDP
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Frage von Georg W. •

Wird es ein Ende der Ausnahmegenehmigung geben, die Privatpersonen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ermöglicht?

Sehr geehrter Herr Gerschau,
der nächste Lockdown steht möglicherweise bevor. Vielleicht ist ja hinter den Kulissen was bewegt worden in Sachen „Silvesterfeuerwerk-Verbot“? Werden Sie, Herr Gerschau, standhaft die Position der vielen Menschen vertreten, denen die von Jahr zu Jahr immer stärker ausufernde Silvesterknallerei schon lange zuwider ist. Wird in Anbetracht der allgemeinen Gefahren durch Silvesterfeuerwerk und der besonderen Corona-Ansteckungsgefahren auch unter Geimpften, eine Rücknahme der Ausnahme-Regelung vom Sprengstoffgesetz durchgesetzt werden?
Das Böllerverbot und das Verbot Feuerwerks-Raketen abzubrennen, ist in einer Bundes-Verordnung zum Sprengstoffgesetz (ebenfalls ein Bundesgesetz) festgeschrieben.
Die Ausnahmeregelung für Privatpersonen an Silvester Feuerwerkskörper abzubrennen, die im ganzen übrigen Jahr nicht von Privatpersonen abgebrannt werden dürfen, muss zurückgenommen werden!

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr W.,

für Ihre Frage zu einem möglichen Silvesterfeuerwerk-Verbot danke ich Ihnen.

Das Silvesterfeuerwerk hat als Tradition zum Jahreswechsel eine breite Anhängerschaft. Ein kurzer Blick in die Programme der Mitternachtssendungen bestätigt, dass Feuerwerke das zentrale Symbol des Jahreswechsels sind. So sehr sich Menschen auf die jährlich einmal stattfinde Ausnahme freuen, so sehr leiden andere darunter. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass beim Silvesterfeuerwerk Probleme hauptsächlich durch Alkoholkonsum und verletzte Aufsichtspflichten gegenüber Kindern entstehen. Außerdem sind nicht zertifizierte Böller eine Gefahr, die mit wachsendem Schwarzmarkt bei einem Verbot sogar größer werden könnte.

Nach derzeitigem Stand sind mir keine Planungen zum Verbot von Silvesterfeuerwerken bekannt. Ob im Rahmen der Pandemiebekämpfung ein solches Verbot folgen wird, lässt sich heute noch nicht absehen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Gerschau

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