Werden Sie sich dafür engagieren, dass das neue Tierschutzgesetz diesen Namen auch verdient und wenigstens die allergrößten Tierqualen ohne Aufweichungen und "Ausnahmen" verbietet?
Sehr geehrter Herr Gerschau,
bitte setzen Sie sich dafür ein, dass das neue Tierschutzgesetz ein Verbot von Langstreckentiertransporten außerhalb der EU einthält, ein Verbot von Amputationen, um Tiere an landwirtschaftliche Haltungssysteme anzupassen, sowie ein Verbot jeglicher Form der Anbindehaltung, darunter auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und von Greifvögeln. Auch die Privathaltung exotischer Wildtiere als „Haustiere“ und Tiere - vor allem alle Wildtierarten - im Zirkus müssen im Gesetz verboten werden, wie auch der Verkauf von Tieren über Online-Plattformen, Qualzuchten in der Landwirtschaft und im Heimtierbereich. Das sind nur einige der Grausamkeiten, die in der Landwirtschaft und anderen "wirtschaftlichen" Bereichen fühlenden, wehrlosen Mitlebewesen angetan werden und Sie als Politiker sollten Ihrer Postition gerecht werden und diesen Qualstrukturen gesetzlich ein Ende setzen!
In Hoffnung auf Ihre Verantwort- MfG C. P.
Tierschutz ist den Liberalen sehr wichtig, denn unsere besondere Verantwortung für die Tiere ergibt sich schon aus Art. 20a des Grundgesetzes. Im Einzelnen:
Für Lebendtiertransporte außerhalb der EU ist ausschließlich europäisches Recht maßgeblich, ein Ausfuhrverbot ist dort nicht ausgeschlossen. Daher warten wir in Deutschland die Ergebnisse der Überarbeitung der EU-Tierschutz-Transport-Verordnung ab, um sie dann in nationales Recht umzusetzen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft würde ein EU-weites Exportverbot bevorzugen und wird sich dafür einsetzen.
Auch beim Kupieren von Schwänzen bei Schweinen ist ein einheitlicher europäischer Ansatz notwendig. Dabei darf es nicht zu steigender Bürokratielast und höheren Kosten kommen. Ausnahmen vom Amputationsverbot bei Jagdhunden bleiben nur als Einzelfalllösung erlaubt.
Im Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition festgehalten, dass im Sinne einer Verbesserung des Tierschutzes die Anbindehaltung in spätestens zehn Jahren beendet wird. Dazu stehen wir weiterhin, sehen jedoch keine aktuelle Notwendigkeit für einschränkende Maßnahmen. Anbindehaltung im Sinne des Koalitionsvertrages versteht sich als "ganzjährige Anbindehaltung", wenn sie in Kombination mit Weidegang oder Auslauf praktiziert wird, wird dem Tierwohl bereits Rechnung getragen. Es ist sinnvoll, eine tierfreundliche Weiterentwicklung der Anbindehaltung auf betriebsspezifischer Ebene vorzunehmen. Der laufende Strukturwandel in der Landwirtschaft wird dazu beitragen, die existierenden Standards zu verbessern.
Bezüglich möglicher Haltungsverbote geht es um eine "Positivliste" für Tiere, die gehalten werden dürfen. Dies ist jedoch keine für den Tierschutz geeignete Maßnahme, zumal ein tierschutzkonformer Standard in der Tierhaltung bereits durch das Tierschutzgesetz und andere Vorschriften geregelt ist. Die Freien Demokraten setzen sich jedoch gerne für den Ausbau von Informationsangeboten zur sachkundigen und tiergerechten Haltung sowie eine Stärkung der Kontrolle und des Vollzuges bestehender Vorschriften durch die zuständigen Behörden ein.
Beim Verkauf von Tieren über Online-Plattformen unterstützen wir den Ansatz, dass Anbieter Namen, Anschrift und individuelle Kennzeichnung hinterlegen müssen. Ebenso bedarf es einer Überarbeitung von Verwaltungsvorschriften, um "erlaubnispflichtige Tätigkeiten" beim Tierverkauf auf aktuellen Grundlagen neu zu bewerten.
Schließlich begrüßen die Liberalen den Gedanken, im Tierschutzgesetz den Begriff der "Qualzucht" rechtssicher und eindeutig zu fassen; die Entscheidung über das Vorliegen einer Qualzucht unterliegt aktuell einzelnen Amtsveterinären nach eigenem Ermessen. Die fehlende Einheitlichkeit mangels konkreter Vorgaben lehnen wir ab. Inwieweit ein Zuchtverbot für bestimmte Rassen sinnvoll und durchführbar ist, muss in einem wissenschaftlichen Kontext geprüft werden.