Was tun Sie, damit jegliche Form der Anbindehaltung – auch die saisonale Anbindehaltung von Rindern und die Anbindehaltung von Greifvögeln – verboten wird?
Sehr geehrter Herr Gerschau,
nicht nur ich bin der Meinung wir sollten verantwortungsvoller tierfreundlicher mit allen Tieren um gehen.
So auch mit dem so genannten Nutzvieh und Tieren in anderen profitorientierten Einrichtungen.
Ich würde mir wünschen es würde politisch mehr für den Tierschutz unternommen.
Mit freundlichen Grüßen, Pia W..
Im Koalitionsvertrag hat die Ampelkoalition festgehalten, dass im Sinne einer Verbesserung des Tierschutzes die Anbindehaltung in spätestens zehn Jahren beendet wird. Dazu stehen wir weiterhin, sehen jedoch keine aktuelle Notwendigkeit für einschränkende Maßnahmen. Anbindehaltung im Sinne des Koalitionsvertrages versteht sich als "ganzjährige Anbindehaltung", wenn sie in Kombination mit Weidegang oder Auslauf praktiziert wird, wird dem Tierwohl bereits Rechnung getragen.
Gerade in Bayern ist die Milchviehhaltung geprägt von vielen kleineren bäuerlichen Familienbetrieben, die ihre Tiere in Anbindehaltung halten, wenngleich die Anzahl dieser Betriebe stetig abnimmt. Zurzeit sind es noch etwa die Hälfte der Betriebe. Ihnen fehlen häufig der Platz und die Mittel, die für Umbaumaßnahmen notwendig wären, dazu kommen fehlende Genehmigungen für Neubauten und mangelnde Planungssicherheit. Insoweit ist es sinnvoll, eine tierfreundliche Weiterentwicklung der Anbindehaltung auf betriebsspezifischer Ebene vorzunehmen. Der laufende Strukturwandel in der Landwirtschaft wird dazu beitragen, die existierenden Standards zu verbessern. Starre Verbot hingegen könnten auch zu einem Wettbewerbsnachteil im europäischen Binnenmarkt führen, was nicht im Sinne der milcherzeugenden Unternehmen ist; je höher ihr Einkommen, desto eher bestehen Investitionsmöglichkeiten im Sinne des Tierschutzes.