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Knut Gerschau
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Frage von Keywan T. •

Sehr geehrter Herr Gerschau, welche Maßnahmen wollen Sie aktuell ergreifen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen und wie setzen Sie sich dafür ein?

Die anvisierte Ampel-Koalition hat die pandemische Lage nicht verlängert und bisherige Maßnahmen wie Schulschließungen, Lockdowns und Ausgangssperren sind nicht mehr möglich, eine Impfpflicht wird abgelehnt. Dennoch steigen die Inzidenzen und so auch die Todesfälle. Welche Maßnahmen wollen Sie ergreifen, um die Pandemie zu beenden?

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Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Frage zu den aktuellen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes.

Nach wie vor steigen die Corona-Infektionszahlen in erschreckender Geschwindigkeit. Viele Menschen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, infizieren sich mit dem Coronavirus und erkranken zum Teil schwer. Aber auch die Zahl der geimpften Menschen unter den Menschen mit Neuinfektionen steigt an. Im März 2020 wurde im Deutschen Bundestag erstmalig eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite festgestellt und im Infektionsschutzgesetz ein Sonderrecht für die Bekämpfung von COVID-19 geschaffen, das mit teils schwerwiegenden Grundrechtseinschränkungen verbunden war. Damit wurde der Regierung genehmigt, per Rechtsverordnung zu regieren. Zu diesem Zeitpunkt kannten wir das Virus nicht und es kündigte sich eine Notlage an. Uns ist es sehr wichtig, dass die Corona-Politik wieder ins Parlament zurückkehrt. Wir wollen dies, da die Maßnahmen in großen Teilen mit schweren Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger verbunden sind. Daher ist das Parlament der richtige Ort, um das Für und Wider zu erörtern und dort transparent über diese Dinge zu beraten.

Mit der Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 18.11.2021 wurde die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November ausläuft, nicht verlängert. Das Parlament hat durch die beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes dieses Rechtsinstitut vielmehr durch ein moderneres und vor allem rechtssicheres Maßnahmenpaket ersetzt. Das bedeutet nicht, dass die Pandemie beendet ist. Mit der Gesetzesänderung soll das derzeitige Schutzniveau aufrecht erhalten werden und dort, wo das sinnvoll und notwendig ist, erhöht werden. Deshalb werden einige neue, bundesweit verbindliche Maßnahmen eingeführt, und gleichzeitig wird den Ländern ermöglicht, gewisse Schutzmaßnahmen bei Bedarf regional zu verhängen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die 3-G-Regel am Arbeitsplatz und im öffentlichen Personennah- oder fernverkehr, die Homeoffice-Pflicht, Testpflicht in Alters- und Pflegeheimen sowie kostenfreie Bürgertests. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit auf das regionale Infektionsgeschehen mit weiteren Maßnahmen zu reagieren. Dazu gehören u.a. Abstandsgebote, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Maskenpflicht, 3G/2G/Regelungen, 3GPlus/2GPlus-Regelungen (d.h. auch Geimpfte und Genesene müssen einen tagesaktuellen Testnachweis erbringen), Personenobergrenzen bei Veranstaltungen, in Gastronomie, Handel und Kultureinrichtungen, Erteilung von Auflagen beispielsweise für Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen. Bei einer konkreten epidemischen Gefahr können die Länder mit Beschluss der Landtage auch künftig Personenbeschränkungen für Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen erlassen. Auch dürfen die Länder in solchen Fällen Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum anordnen. In den aktuellen Beratungen zwischen Bund und Ländern wird zudem noch die Ergänzung weiterer möglicher Maßnahmen diskutiert.

In den vergangenen Monaten wurde deutlich, dass es bei Schutzmaßnahmen alleine aber nicht bleiben kann. Der Weg aus der Pandemie führt nur über eine hohe allgemeine Impfquote. Dazu gehören niedrigschwellige Impfangebote für Erst- und Zweitimpfungen sowie die Boosterimpfungen, um den Infektionsschutz in der Gesamtbevölkerung zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Gerschau

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