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Knut Gerschau
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Frage von Michael R. •

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Sehr geehrter Herr Gerschau,
haben sie im Gesetz für das Fernwärmesatzungsgebiet berücksichtigt, das WEG's per Notar, die Kellerräume umschreiben müssen, da ein Kellerraum zur Straßenseite für den Anschluss zur Verfügung stehen muss. Wenn ein Eigentümer, obwohl alle anderen Eigentümer sich einig sind, die Kellerräume nicht vertauschen will, oder die Vertauschung verhindert und dem Notarvertrag nicht zustimmt, weil er z.B. einen Nachtspeicherofen hat, was dann? Auch wenn ein Gemeinschaftsraum, als Heizungsraum zur Verfügung gestellt werden sollte, ist ein Notarvertrag notwendig. Alle Eigentümer müssen auch da zustimmen. Diese Umschreibung ist gilt für alle Häuser, die Gasetagenheizungen haben. Diese Häuser besitzen keinen Heizungskeller.
https://www.enercity.de/privatkunden/produkte/waerme/fernwaerme/fernwaerme-satzungsgebiet

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