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Klaus-Rainer Rupp
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Frage von Andre S. •

Frage an Klaus-Rainer Rupp von Andre S. bezüglich Recht

Hallo,

ihre Partei setzt sich aktiv für ein Verbot der NPD ein.
Wie ist es mit der DVU oder REP?
Wie können sie das mit dem Recht auf freie Meinung vereinbaren?
Auf der anderen Seite arbeiten sie mit der MLPD zusammen bzw organisieren mit denen zusammen Demos.

mfg
Andre

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Schröder

Verbrechen und der Aufruf zu Verbrechen, sind zurecht nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die NPD ist in meinen Augen eine Partei, die sowohl Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht, als auch dazu aufruft. Wie ich es sehe, hat sie damit das Recht auf freie Meinungsäußerung verwirkt. Entscheiden werden darüber allerdings ggf. Gerichte.

Ich bin sicher, dass das oben genannte Kriterium auch für die DVU und die REP gilt. Allerdings ist die Meinungsfreiheit in der Tat ein hohes Gut. Also gilt es sorgsam abzuwägen und zu prüfen, statt pauschal zu handeln. Ich weiß auch, dass ein Verbot der NPD, das Problem nicht löst, es wäre ein Anfang.

Ja, wir machen auch Demos zusammen mit der MLPD, aber was hat das mit dem Verbot der NPD zu tun?

mit freundlichen Grüßen
Klaus Rainer Rupp

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