Frage an Klaus-Peter Willsch von Norbert R. bezüglich Umwelt
Am 12.07.2008 hatte ich Sie gefragt, ob Sie es für gerecht halten, dass Autofahrer, die bereits seit 2004 ein Fahrzeug mit nur 104 g CO 2 Ausstoß fahren, nicht von der Reduzierung der KFZ- Steuer ab 01.07.2009 profitieren dürfen. Sie teilten in Ihrer Antwort meine Ansicht und wiesen darauf hin, dass "derzeit noch kein Referenten- oder gar Kabinettentwurf vorliegt".
Der nunmehr vorliegenden Kabinettsbeschluss sieht eine Berücksichtigung von schadstoffarmen Altfahrzeugen nicht vor. Ich bitte Sie um Mitteilung, warum dies nicht erfolgt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Reisner
Sehr geehrter Herr Reisner,
leider konnte im Zuge der schwierigen Verhandlungen keine Möglichkeit der Umsetzung einer Einbeziehung von Bestandsfahrzeugen gefunden werden. Diese werden, wie in Ihrem Fall zutreffend, weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt und ab 2013 in die Systematik der Neuregelung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes übergeführt. Bestandsfahrzeuge mit Erstzulassung ab 5. November 2008 und bis zum 30. Juni 2009 werden - nach Ablauf der befristeten Steuerbefreiung - nach der neuen Regelung besteuert, wenn diese günstiger ist als die alte Regelung (Günstigerprüfung).
Ich kann verstehen, dass der gewählte Zeitraum der Rückwirkung des Gesetzes, wie in diesem Fall der 5. November 2008, bei vielen Betroffenen auf Unverständnis stößt. Allerdings möchte ich zu bedenken geben, dass der Gesetzgeber immer eine Grenze ziehen muss, die nie allen Einzelfällen gerecht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB