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Klaus-Peter Willsch
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Frage von Axel W. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Axel W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Willsch,

als Schüler eines Gymnasiums im Rheingau-Taunus-Kreis wende ich mich mit folgender Frage an Sie:

Existiert im Bundesland Hessen eine Verordnung, die Lehrer bei der Notengebung dazu anhält, einen etwaigen Migrationshintergrund positiv zu berücksichtigen?

Dazu eine kurze Erklärung: Im Streitgespräch eines Mitschülers mit einer Lehrerin fiel von Seiten der Lehrkraft ebendiese Behauptung.
Mir war es leider nicht möglich, das zu überprüfen, allerdings hege ich dieser Aussage gegenüber ein gewisses Misstrauen.

Zu offensichtlich wäre hier meines Erachtens das Leistungsprinzip infrage gestellt. Auch erscheint mir fraglich, dass dies unter der Landesregierung Koch toleriert worden sein soll. Nun weiß ich natürlich auch, dass Hessen strukturell kein bürgerlich-konservatives Bundesland ist und die Mehrheiten lange Zeit andere waren und aktuell ja nun auch wieder andere sind.

Ich für meinen Teil wäre jedesfalls recht erschüttert, wenn diese Verordnung tatsächlich existiert. Ethnische Herkunft zur Leistungsbeurteilung heranzuziehen gehört eher in eine andere Phase der deutschen Geschichte. Auch eine Benachteiligung des Staatsvolkes ist meiner Meinung nach nur Rassismus in einem anderen Gewand. Es kann einem ja wohl schwerlich als Nachteil gelten, als ethnischer Deutscher in Deutschland eine deutsche Schule zu besuchen.

Schüler mit Migrationshintergrund mögen es oft schwerer haben, aber dies als einen pauschalen Bonus bei der Leistungsbewertung zu berechnen, erscheint mir als ein grober Missstand. Nicht zuletzt gibt es ja auch viele Schüler ohne Migrationsherkunft, die aus schwierigen Verhältnissen stammen und es demnach nicht einfach haben. Interessanterweise wird das oft übersehen.....

Ich wäre Ihnen dankbar, Herr Willsch, wenn Sie mir bei dieser Frage weiterhelfen könnten. Bei einem CDU-Mann muss man hoffentlich keine Bedenken haben, beim Ansprechen dieser heiklen Thematik in die rechtsextreme Ecke gestellt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen,
Axel Weber

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weber,

in § 3 Absatz 3 des Hessischen Schulgesetzes heißt es:

"(3) Die Schule darf keine Schülerin und keinen Schüler wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens und der religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligen oder bevorzugen."

Einen verordneten "pauschalen Bonus bei der Leistungsbewertung" für Schüler mit Migrationshintergrund gibt es nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB

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