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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Michael J. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Michael J. bezüglich Innere Angelegenheiten

Warum sperren Sie sich gegen das Offenlegen aller Einkünfte der gewählten Volksvertreter ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Jung,

Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten sind kein Geheimnis. Auch Mitgliedschaften in Aufsichtsräten oder Kuratorien nicht. Angaben über jeden Abgeordneten werden auf der Homepage des Bundestages veröffentlicht. Jeder Abgeordnete ist verpflichtet, Einkünfte ab einer Höhe von 1.000 Euro im Monat bzw. 3.000 Euro im Jahr der Bundestagsverwaltung zu melden. Allerdings gilt es zu berücksichtigen, dass die veröffentlichen Zahlen nur ein verzerrtes Bild von der Realität liefern. Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages die erhaltenen Bruttoeinnahmen maßgeblich. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit ist damit keinesfalls mit dem Gewinn oder dem zu versteuernden Einkommen gleichzusetzen. Besonders deutlich wird dies bei allen den Kollegen, die als Freiberufler oder Landwirte tätig sind, da hier stets nur die Bruttoumsätze veröffentlicht werden. Die an das Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer und jegliche mit der Produktion oder Leistungserstellung verbundenen Sach- und Personalkosten bleiben unberücksichtigt. Sie sehen also, es gibt bereits umfangreiche und ausreichende Regeln in diesem Bereich, die jüngst auch noch einmal angepasst wurden. Wer hier immer strengere Regelungen fordert, drängt perspektivisch alle selbstständigen und unternehmerisch tätigen Menschen aus der Politik, weil es für diese mit dem Geschäftsgeheimnis eine rein faktische Grenze der Transparenzmöglichkeiten gibt. Wer sich ein Parlament von Beamten und Apparatschiks wünscht, dem kann das vielleicht gefallen. Wer sich aber stattdessen fest in der Gesellschaft verankerte Abgeordnete mit wirtschaftlichem Sachverstand wünscht, der sollte hier Maß und Mitte wahren.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB

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