Frage an Klaus-Peter Willsch von Andreas P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Willsch,
wie wird die weitere Politik der CDU zum Thema Rentenreform (Umstellung auf ein Kapital bildendes Verfahren) aussehen?
Durch die Rentenreform "Rente mit 67 Jahren" werden viele Wähler es voraussichtlich über 45 Beitragsjahre in der Rentenkasse bringen.
Warum wird nicht wie in anderen Ländern nach erreichen von z.B. 45 Beitragsjahren auf eine Reduzierung der Rente, auch vor dem 67 Lebensjahr verzichtet?
Mit freundlichen Grüßen
A. Pabst
Sehr geehrter Herr Pabst,
gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 7. November zur Rentenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Unsere Gesellschaft steht vor enormen demographischen Veränderungen: Die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer steigen kontinuierlich an. Von 1960 bis heute ist die durchschnittliche Rentenbezugsdauer um 70 Prozent angestiegen, von damals zehn auf heute 17 Jahre. Bis zum Jahr 2030 wird die Lebenserwartung um weitere knapp drei Jahre ansteigen. Diese Zahlen machen deutlich: Mit unserem derzeitigen System ist diese Entwicklung nicht bezahlbar. Ohne gezielte Reformmaßnahmen würde der Rentenbeitrag langfristig deutlich ansteigen. Das können und wollen wir den Beitragszahlern jedoch nicht zumuten. Um die demographischen Belastungen fair auf die Generationen zu verteilen, haben wir uns unter anderem auf eine Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze auf 67 Jahre verständigt. Die Anhebung wird schrittweise ab dem Jahr 2012 beginnen und voraussichtlich im Jahr 2029 abgeschlossen sein. Die Menschen haben also die Möglichkeit, sich rechtzeitig auf die Veränderungen einzustellen, die mit dieser Reformmaßnahme einher gehen. In vollem Umfang betroffen von der Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre werden die Jahrgänge 1964 und jünger sein.
Für Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, wird sich nichts ändern. Diese Personen werden weiter bereits mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte bleibt es bei der Altersgrenze von 63 Jahren, dann allerdings mit höheren Rentenabschlägen. Damit kommen wir ausdrücklich dem Wunsch der Tarifpartner nach mehr Flexibilität nach. Für Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Rentenalter arbeiten können, gibt es die Erwerbsminderungsrenten. Bei diesen Renten wird sich für die allermeisten Versicherten im Vergleich zu heute im Ergebnis nichts ändern.
Ich sehe in der schrittweisen Anhebung der Regelaltersgrenze einen wichtigen Schritt zur zukunftssicheren Ausgestaltung unseres Rentensystems. Zusammen mit der Stärkung der betrieblichen und der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge trägt diese Maßnahme dazu bei, dass die Rente in unserem Land wieder ein starkes Fundament hat. Dies ist ein zentraler Aspekt einer verantwortungsbewussten Politik, gerade auch mit Blick auf die kommenden Generationen. Die OECD hat uns diesen Erfolg im Juni dieses Jahres bescheinigt: In einer Pressemitteilung der Organisation zur Vorstellung der Studie „Renten auf einen Blick“ heißt es: "Deutschland hat in den vergangenen Jahren im Vergleich zu den meisten OECD-Ländern umfassende Strukturreformen im Rentensystem beschlossen und so wichtige Fortschritte auf dem Weg zur Nachhaltigkeit des Systems gemacht." Sie können sicher sein, dass wir diesen Weg konsequent fortsetzen werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB