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Klaus-Peter Willsch
CDU
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Frage von Max R. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Max R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Willsch,

wie stehen Sie zum geplanten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung? Falls Sie für das Gesetz stimmen wollen, würde mich interessieren, warum Sie glauben, dass Vorratsdatenspeicherung eine gute Idee ist. Haben Sie hierfür positive Argumente oder Studien die eine positive Wirkung auf die Verbrechensrate belegt? Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu bereits ablehnend geäußert, was hat sich Ihrer Meinung nach geändert an der Faktenlage, dass man dieses Gesetz jetzt braucht?

Viele Grüße

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Röhner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur aktuellen Diskussion über die sogenannte "Vorratsdatenspeicherung" (VDS).
Ich begrüße es, dass wir auf der Grundlage der Einigung von Innenminister de Maizière und Justizminister Maas nun eine gesetzliche Regelung herbeiführen werden. Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. Klar ist aber auch: Die gesetzliche Regelung erfordert eine Abwägung zwischen Freiheits- und Sicherheitsaspekten, deren Gewährleistung gleichermaßen zu den Aufgaben des Staates gehören.

Aus diesem Grunde weisen uns erfahrene Praktiker aus den Ermittlungsbehörden sowie die meisten Innenminister der Länder mit Nachdruck auf die Notwendigkeit der Speicherung von Verbindungsdaten hin. Bei der Aufklärung von Gewaltverbrechen wie Mord, Totschlag oder Vergewaltigung hilft die Vorratsdatenspeicherung in besonderem Maße. Das gleiche gilt bei der Verfolgung terroristischer Verbrechen, zur Namhaftmachung von Mitgliedern terroristischer Netzwerke oder von solchen in der Organisierten Kriminalität.
Telekommunikationsverbindungsdaten spielen aber auch bei der Aufklärung von schweren Straftaten eine wichtige Rolle, bei denen das Internet als Tatmittel genutzt wurde, zum Beispiel bei der strafrechtlichen Verfolgung der Kinderpornographie. In diesen Fällen ist die aufgezeichnete IP-Adresse oftmals der erste und zunächst einzige erfolgversprechende Ermittlungsansatz für weitere Maßnahmen und daher unverzichtbar.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion will die Bürger bestmöglich schützen und befürwortet daher eine gesetzliche Grundlage für die Speicherung von Verbindungsdaten. Es geht dabei vor allem um Daten, die die Telekommunikationsunternehmen ohnehin schon heute zum Beispiel für die Telefonrechnung speichern. Die Übermittlung und Verwendung dieser Daten durch staatliche Ermittlungsbehörden darf dabei selbstverständlich nur anlassbezogen erfolgen. Das heißt, sie setzt den Verdacht einer gesetzlich definierten Straftat oder konkreten Gefahr voraus. Ohne einen solchen Anlass – also in aller Regel - werden die Daten nach der festgesetzten Frist ohne weitere Nutzung schlicht bei den Providern gelöscht; keine staatliche Stelle bekommt sie jemals zu sehen. Damit besteht, nebenbei bemerkt, ein entscheidender Unterschied gegenüber Datensammlungen von Google, Facebook, Payback etc., die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend z.B. zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren.
Richtig ist, dass in der angeordneten Speicherung und im Einzelfall erfolgenden Kenntnisnahme von Kommunikationsdaten ein Grundrechtseingriff liegt, der klare Regeln zu Datensicherheit, Umfang der Datenverwendung, Löschung, Transparenz und Rechtsschutz erfordert und der sorgsam gegenüber den Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr abgewogen werden muss. Ein diffuses Gefühl von Bedrohung und Überwachung wäre freiheitswidrig und darf nicht entstehen; das ist im Übrigen auch für mich als potentiell betroffenem Bürger wichtig. Die Sorgen in Bezug auf den Schutz der eigenen Verbindungsdaten beruhen allerdings nicht selten auf einer unzureichenden Information über das, was im Rahmen der VDS geregelt werden soll. Deshalb zunächst nochmals einige Fakten:
- VDS umfasst in keinem Fall die Speicherung von Inhalten; niemand lauscht, liest mit oder hält den Inhalt von Mails, SMS oder Telefonaten fest!
- Es geht bei der VDS um die vorläufige Sicherung von Verbindungsdaten einschließlich Funkzellenangaben. Letztere sollen nach den vereinbarten Leitlinien nur zu Beginn einer Kommunikation, nicht etwa fortlaufend gesichert werden. Außerdem sollen nach den Leitlinien IP-Adressen zum Datenkranz gehören, die allerdings nur punktuell abgefragt werden sollen, etwa wenn aufgrund von Vorermittlungen bekannt ist, dass sie zum verbotenen Abruf von Daten (z.B. kinderpornografischer Inhalte) genutzt worden sind. Es ist vorgesehen, dass die Verbindungsdaten von E-Mails vollständig ausgenommen werden.
- Die Speicherfrist soll 10 Wochen betragen, Funkzellenangaben sollen bereits nach 4 Wochen gelöscht werden. Verbindungsdaten von Berufsgeheimnisträgern werden von dem Abruf ausgenommen.
- Die Daten werden nicht etwa bei einer staatlichen Stelle zusammengeführt, sondern verbleiben ohne jegliche besondere Aufbereitung und dezentral bei den Providern, bei denen sie entstehen.
- Die Übermittlung und Verwendung der Daten durch staatliche Behörden setzt den Verdacht einer schweren Straftat wie etwa Mord, Totschlag, Kinderpornografie, besonders schwere Fälle des Landfriedensbruchs oder terroristische Taten voraus.
- Eine Übermittlung von Verbindungsdaten an staatliche Behörden setzt im Einzelfall eine richterliche Entscheidung voraus.
- Weitere Regeln werden die Transparenz gegenüber dem Betroffenen und die Datensicherheit betreffen; insbesondere soll die Datenspeicherung in Deutschland und die Löschung nach Ablauf der festgelegten Frist geregelt werden.
Benjamin Franklin hat einmal gesagt: „Wer Freiheit für Sicherheit aufgibt, wird beides verlieren.“ Ich versichere Ihnen daher: Das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten hat auch für mich einen hohen Stellenwert. Allerdings steht dem mittelbaren Eingriff in die Grundrechte des Bürgers in Form der Speicherung von Verbindungsdaten gleichzeitig die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor Straftaten gegenüber.
Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern bedingen einander.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB

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