Frage an Klaus-Peter Willsch von Beate P. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Willsch,
aus Medienveröffentlichungen ist bekannt geworden, dass es Überlegungen gibt, das Bausparkassengesetz zu ändern. Hierbei wird auch erwogen, den Bausparkassen nachträglich eine gesetzliche Grundlage zu gewähren, Kündigungen aussprechen zu können.
Wie stehen Sie zu dieser angestrebten Änderung des Bausparkassengesetzes, die nachträglich eine gesetzliche Kündigungsgrundlage schaffen soll, die für den Verbraucher nur nachteilig ist?
Mit freundlichen Grüßen
Beate Pauly-Ohrmann
Sehr geehrte Frau Pauly-Ohrmann,
leider musste ich beim Bundesministerium der Finanzen mehrfach nachhaken, um eine aussagekräftige Antwort auf Ihre Frage zu erhalten. Zwischennachrichten kann man leider nicht auf Abgeordnetenwatch einstellen. Dafür kann ich Ihnen heute mitteilen, dass die Einführung zusätzlicher, über den gesetzlichen Bestand hinausgehende Kündigungsmöglichkeiten von Bausparverträgen derzeit nicht zur Debatte stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB