Frage an Klaus-Peter Willsch von Nickel A. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich hoffe Sie erlauben eine Verständnissfrage zur aktuellen Änderung des Abgeordnetengesetzes, welches ja fraktionsübergreifend beschlossen wurde. Bedeuten die darin vereinbarten Doppeldiäten, daß für einen festgelegten Zeitraum von 6 Wochen einige Abgeordnete des hessischen Landtages sowohl Diäten für ihre Tätigkeiten in der auslaufenden als auch der neuen Legislaturperiode erhalten ? Über eine Antwort würde ich mich freuen
Sehr geehrter Herr Nickel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da Ihre Frage allerdings offensichtlich nicht den Bundestag, sondern den Hessischen Landtag betrifft, rege ich an, dem zuständigen Landtagsabgeordneten Helmut Peuser diese Frage zu stellen. Jedes Parlament hat sein eigenes Abgeordnetengesetz. Was den Bundestag betrifft: Hier gibt es keine Doppelbezüge. Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass der von Ihnen beschriebene Sachverhalt auf eines unserer Länderparlamente zutreffen sollte. Nach meiner Erinnerung ging es um die Frage, ab wann die am 22. September neu gewählten Abgeordneten ihre Abgeordnetenbezüge erhalten. Die Legislaturperiode der gegenwärtig gewählten Abgeordneten läuft nämlich erst im Januar aus.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB