Frage an Klaus-Peter Willsch von bernd m. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Willisch,
ihr Koalitionskollege Dr. Heinrich Leonhard Kolb schrieb im januar 2010 folgendes:
Sehr geehrter Herr ,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage vom 22. Dezember 2009, die ich mit Interesse gelesen habe.
Die Sonderzahlung wird ab 2011 wieder in alter Höhe aufleben. Die FDP begrüßt das und erkennt die Einsparleistungen, die die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes in der Vergangenheit zur Sanierung des Haushaltes erbringen mussten, ausdrücklich an. Sonderopfer des beamteten Personals lehnt die FDP ab. Wir sind im Gegenteil der Auffassung, dass die Beschäftigungs- und Bezahlungsbedingungen im öffentlichen Dienst so attraktiv sein müssen, dass der Bund im schärfer werdenden Wettbewerb um qualifiziertes Personal bestehen kann. Die Kürzung der Sonderzahlung für die Jahre 2006 bis 2010 haben wir bei Übernahme der Regierungsverantwortung vorgefunden. Wir haben diese Entscheidung in der Vergangenheit in der Tat kritisiert. Mit dem Wiederaufleben der Sonderzahlung durch Einbau in die Grundgehaltstabelle ab 1. Januar 2011 wird dem Grundanliegen aus unserer Sicht zunächst ausreichend Rechnung getragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Heinrich L. Kolb
Ich persönlich finde den Vertrauensbruch, der durch die Fortschreibung der Kürzung eingetreten ist (obwohl die Rücknahme der Kürzung der Sonderzahlung schon gesetzlich geregelt war) wirklich erschreckend.
Wie soll ein Bundesbeamter noch auf irgendein Versprechen der Politiker vertrauen können.
Mit freundlichen Grüßen
Merkel
Sehr geehrter Herr Merkel,
bei Übernahme der Regierungsverantwortung hatte sich die Große Koalition im Jahr 2005 darauf verständigt, das damals aufgelaufene strukturelle Finanzierungsdefizit des Bundeshaushalts auszugleichen. Hierzu war u. a. beschlossen worden, die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) fünf Jahre lang nur hälftig zu zahlen. Die Beamten, Soldaten und Richter des Bundes erhielten daher seit 2006 statt 5 % nur 2,5 % eines Jahresbezugs als Sonderzahlung.
Nachdem diese 2,5 % in den Jahren 2006 bis 2008 noch als Einmalbetrag („Weihnachtsgeld“) mit den Dezember-Bezügen ausgezahlt wurden, erfolgte mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) zum 1. Juli 2009 eine Umstellung der Zahlungsweise: Das Grundgehalt und alle weiteren Gehaltsbestandteile, die bisher in die Sonderzahlung eingerechnet wurden, wurden um 2,5 % erhöht. Der bis zum Juni aufgelaufene Teilbetrag für das Jahr 2009 wurde den Besoldungs- und Versorgungsempfängern mit den Juli-Bezügen 2009 ausgezahlt. Im Gegenzug ist die Auszahlung als „Weihnachtsgeld“ zusammen mit den Dezember-Bezügen entfallen.
Neben dem „Einbau“ der Sonderzahlung in Höhe