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Klaus-Peter Willsch
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Frage von Horst P. •

Frage an Klaus-Peter Willsch von Horst P. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Willsch,

als ich den Ausdruck "Wachstums-beschleunigungsgesetz" zum ersten Mal gehört habe, dachte ich zunächst, es würde sich um den "Tagesbefehl" fürs Irrenhaus handeln.
Als ob man mit einem Gesetz das Wachstum beschleunigen könnte.
Wenn dem so wäre, müßte man doch nachträglich alle Vorgängerregierungen wegen Unfähigkeit an den Pranger stellen.
Mich würde sehr interessieren, wer sich dieses "Wortungeheuer" ausgedacht hat und ob man in Berlin nicht selbst darüber lachen muß.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Petermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Petermann,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10. November 2009.

Ihre Kritik an der Bezeichnung „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ ist tatsächlich nachvollziehbar. In den vergangen Jahren haben sich die Beschwerden gehäuft, dass Gesetzestexte unverständlich und durch Juristendeutsch geprägt sind. Deshalb wurde im Bundesministerium der Justiz der „Redaktionsstab Rechtssprache“ eingerichtet. Hier werden seit April 2009 Gesetzestexte vor ihrer Verabschiedung von Sprachwissenschaftlern auf ihre Verständlichkeit geprüft und entsprechend überarbeitet.

Im vorliegenden Fall des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)“ wurde der Redaktionsstab nicht zur Beratung herangezogen, da der Gesetzesentwurf sehr kurzfristig ausgearbeitet wurde. Dennoch zeichnet sich ab, dass Gesetzesentwürfe in Zukunft regelmäßig diese „Verständlichkeitsprüfung“ durchlaufen werden, bevor sie in die Beratung gelangen.

Inhaltlich ist das Gesetz jedoch in meinen Augen geeignet, seinem Titel gerecht zu werden und den Weg aus der Krise zu bewältigen. Durch neue Impulse für einen stabilen und dynamischen Aufschwung wie den Korrekturen im Unternehmenssteuerrecht und im Erbschaftssteuerrecht und der Erhöhung des Kinderfreibetrages kann ein neuer Aufschwung erreicht werden.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Willsch MdB

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