Frage an Klaus-Peter Hesse von Winfried K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Heese,
ich möchte Sie gerne in ihrer Eigenschaft als Verkehrssprecher der CDU Hamburg fragen, wie Sie und ihre Fraktion zum Thema Polizeifahrradstreifen stehen.
Mir ist aufgefallen, das Radfahrpolizisten zumindest im Bereich Eimsbüttel /Innenstadt/Altona im Straßenbild in diesem Jahr nicht mehr vorkommen. Ob dies an der Einstellung der einzelnen Wachen liegt, die eine Kontrolle der öffentlichen Sicherheit lieber aus dem Auto bewerkstelligen wollen, mag ich nicht zu sagen. Ich möchte aber generell bezweifeln, das Autostreifen insbesondere in den dichten Innenstadtbereichen sehr effektiv sind.
Als ein anderes und wesentlicheres Argument, das die Radfahrpolizisten wieder aus dem Straßenbild Hamburg´s verschwunden sind, vermute ich die Problematik in Hamburg „legal“ Rad zu fahren. Die Polizei scheint sich nicht in die Widersprüchlichkeit der Gesetze begeben zu wollen.
Ich beobachtete in den letzten Jahren immer öfter, wie die Polizei versuchte, sich dem Dilemma zu entziehen, einerseits die Radwegepflicht einzuhalten, andererseits aber den geforderten 50cm Abstand zu den stehenden KFZ einzuhalten (bei oftmals nur 65-70cm breiten Radwegen). Auch erlaubt eigentlich die Rücksichtspflicht des §1 der Straßenverkehrsordnung keine reguläres Befahren der Radwege in vielen Straßen wie z.B. der Grindelallee, der Bundestrasse, Feldstr., Stresemannstr, Hoheluft, Osterstraße etc.
Diesen und anderen offensichtlichen Wiedersprüchen waren die Polizisten in ihrer Uniform ständig öffentlich ausgesetzt und konnten diese nicht lösen, wie ich des öfteren beobachtete. Und daher vermute ich, das aus diesem Grund die Polizei die Radstreifen wieder eingestellt hat.
Dieses bedeutet ja aber nun eigentlich auch, das generell das Rad fahren in den innerstädtischen Bereichen Hamburgs auch von Zivilpersonen möglichst unterlassen werden sollte.
Aus der Konsequenz dieser Sachlage versuche ich auch, mich den Gegebenheiten so weit wie möglich anzupassen und zumindest in Hamburgs Innenstadt so oft wie möglich mit dem Auto zu fahren, obwohl aus vielerlei Gesichtspunkten der Radverkehr mir eigentlich als erstrebenswert erscheint.
Wie sehen nun Sie und ihre Faktion diese Problematik. Haben die Polizeiradstreifen, die ich eigentlich für eine zu begrüßende Idee halte, wirklich keine Zukunft mehr, oder gibt es doch noch eine Lösung?
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Kölsch
Sehr geehrter Herr Kölsch,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Polizeifahrradstreifen.
Die CDU setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass auch Verstöße von Fahrradfahrern im Straßenverkehr konsequent geahndet werden. Wir unterstützen daher sowohl den Einsatz von Polizeifahrradstreifen sowie Schwerpunkteinsätze und Kontrollen der Polizei.
Dies geht auch aus der Antwort des Senates auf meine Schriftliche Kleine Anfrage hervor, in welcher auch die präventiven Ansätze beschrieben werden:
-Verkehrserziehung in den Klassenstufen 3 und 4 durch Polizeiverkehrslehrer
-Fahrradprojekte in der Sekundarstufe I (5. und 6. Klasse)
-Polizeiverkehrslehrer, die im Herbst die Beleuchtungseinrichtungen der Räder an Schulen überprüfen
-die Verkehrssicherheitsaktion „Aktion Fahrrad – schon gecheckt“, bei der Informationen rund um das sichere Radfahren und kostenlose Fahrradchecks angeboten werden
-„Sehen und gesehen werden“, eine Aufklärungsaktion der Hamburger Polizei
-Infostände der Polizei auf den Hamburger Messen „Reisen“, „Du und Deine Welt“ sowie auf der „Radreisemesse des ADFC“
-Einzelfallbezogene, konkrete Aufklärungsarbeit, z.B. Aushändigung von Informationsbroschüren anlässlich von Gesprächen mit Radfahrern vor Ort
-schwerpunktmäßige Einsätze der Fahrradstaffel im Bereich der erweiterten Innenstadt sowie an Örtlichkeiten im gesamten Stadtgebiet, an denen sich Radfahrunfälle häufen
-Überwachungsaktionen durch Polizeikommissariate an Örtlichkeiten, die durch unfallträchtiges Fehlverhalten von Radfahrern festgestellt wurden
-gezieltes Einschreiten gegen Radfahrer, die gegen Verkehrsvorschriften verstoßen.
Im Jahr 2004 ereigneten sich 2.901 Verkehrsunfälle in Hamburg, an denen mindestens ein Radfahrer beteiligt war. Bei diesen Unfällen verunglückten 2.197 Radfahrer; 2.019 Radfahrer wurden leicht und 174 schwer verletzt. Vier Radfahrer wurden getötet.
Die meisten abgeschlossenen Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Radfahrer wurden wegen Missachtung des Rotlichts von Lichtzeichenanlagen durchgeführt. Allein 322 Mal missachteten Radfahrer das Rotlicht einer Ampel, die bereits länger als eine Sekunde rot anzeigte. 18 Mal kam es zu Gefährdungen durch die Missachtungen, 12 Mal sogar zu einem Unfall. In 95 Fällen wurde im Jahr 2004 bei Radfahrern eine Ordnungswidrigkeit durch das Befahren eines Radweges in nicht zugelassener Richtung festgestellt. Bei einer solchen Ordnungswidrigkeit kam es im Mai dieses Jahres zu einem tödlichen Unfall an der Hamburger Straße.
Diese Antwort des Senats macht eindrucksvoll deutlich, dass sowohl im präventiven Bereich als auch bei der Ahndung von Verkehrsverstössen von Radfahrern vom Senat viel getan wird.
Folgende weitere Informationen zu Fahrradstreifen habe ich auf Nachfrage von der Behörde für Inneres erhalten:
A) Die Fahrradstreife ist weiter tätig. Von April bis Oktober nehmen bzw. nahmen jeweils 10 Mitarbeiter diese Aufgabe wahr, von November bis März (einschl.) jeweils 5 Mitarbeiter. Das erklärt sich aus dem jahreszeitlich bedingten Rückgang der Fahrradverkehre.
Die Fahrradstaffel wird schwerpunktmäßig im erweiterten Innenstadtbereich eingesetzt. Die Fahrradstaffel ist auch im Bereich Eimsbüttel tätig geworden und wird dort auch weiterhin tätig (hierzu gibt es belastbare Einsatzunterlagen bei der Fahrradstaffel). Die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Eimsbüttel erfolgte dabei nicht nur durch allgemeine Streifentätigkeit sondern auch durch zielgerichtete Maßnahmen.
Die örtlichen wie einsatzbezogenen Schwerpunktbereiche werden entsprechend den jeweiligen Lagefeststellungen der Polizei festgelegt.
B) Die vom Anschreibenden angestellte Vermutung darüber, dass die Polizei
1. lieber vom Fahrzeug aus Kontrollieren möchte
2. aufgrund angeblicher Widersprüchlichkeit lieber auf Kontrollen des Fahrradverkehrs verzichtet
kann von hier nicht bestätigt werden. Die Fahrradstaffel ist weiterhin tätig, eine Verringerung ihres Personalbestandes in der Zeit Nov. - März folgt aus bei rationeller Betrachtung nahe liegenden Gründen. Die Regelungen im Bereich des Radwegenetzes erfolgen in Abstimmung mit den örtlichen Straßenverkehrsbehörden. Hinweise darauf, dass die vorhandene Ausgestaltung des Radwegenetzes einer effektiven Überwachung entgegenstehen würde, liegen der Polizei bisher nicht vor.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Hesse
Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft
Erdkampsweg 53
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